Steinener Bauausschuss Antrag abgelehnt

Manuel Hunn
Beim Hausbau muss auf die Vorschriften des geltenden Bebauungsplans geachtet werden. Foto: Pixabay

Der Steinener Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses abgelehnt. Grund sind Abweichungen zu den Vorschriften des Bebauungsplans.

Der nicht befürwortete Bauantrag betraf den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Carportanlage und Geräteraum in Hägelberg. Wie Patrik Riesterer, im Bauamt für das Baurecht zuständig, erklärte, weisen die Pläne „etliche Abweichungen“ zu den Vorschriften des Bebauungsplans im betreffenden Gebiet „Ziegelacker“ auf.

Traufhöhe

Die „gravierendste“ Abweichung sei aus Sicht der Verwaltung die vorgesehene Traufhöhe des zweigeschossigen Wohnhauses mit Einliegerwohnung. Vorgesehen sind laut Riesterer eine Traufhöhe von 3,50 Meter bergseits und 6,50 Meter talseits, „da liegt man in der Planung weit darüber“. Die zulässigen Maße würden jeweils um rund drei Meter überschritten. „Diese ungewöhnlichen Abweichungen können so nicht zugelassen werden. Das ist eigentlich über eine Befreiung nicht mehr regelbar“, sagte Riesterer. Er berichtete, dass diese Sichtweise auch das Landratsamt nach erfolgter Prüfung bestätigte. Mit der Traufhöhe zusammenhängend liege zudem die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe rund einen Meter über dem zulässigen Maß.

Dachform

Auch verstoße das geplante Gebäude mit einem Flachdach gegen die im Bebauungsplan vorgesehene Dachform eines Satteldachs. In diesem Punkt sei aber eine Befreiung von den Vorschriften vertretbar, da man zuvor auch bei einem angrenzenden Grundstück ein Flachdach gewährte, betonte Riesterer.

Grenzabstand

Ein weiterer Verstoß gegen den Bebauungsplan sei der nicht eingehaltene seitliche Grenzabstand. In den Bauvorschriften ist ein Abstand der Hauptgebäude zu den Grundstücksgrenzen von mindestens vier Meter festgelegt. Dieser Abstand werde durchschnittlich um etwa 30 Zentimetern überschritten.

Leitungsrecht

Die geplante Carportanlage überdecke zudem teilweise ein im Bebauungsplan eingetragenes Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde. Nach den Bauvorschriften ist die entsprechende Leitungstrasse von jeglicher Bebauung freizuhalten. Da es an betreffender Stelle bisher jedoch keine Leitungen gibt und es zudem keine Anzeichen gebe, „dass wir dieses Leitungsrecht brauchen würden“, sei dieser Verstoß laut Riesterer „nicht so tragisch“.

Baugrenze

Als letzter Punkt überschreitet die geplante Terrasse die dortige Baugrenze um etwa 2,50 Meter.

An gleicher Stelle rage zudem ein Vordach um rund einen Meter über die Baugrenze hinaus. Auch dies sei für sich gesehen jedoch „kein K.-o.-Kriterium“.

„Aber in der Summe sind es doch relativ heftige Abweichungen“, schilderte Riesterer. Auch der Hägelberger Ortschaftsrat habe sich bereits gegen den Bauantrag ausgesprochen. Die Verwaltung schlage daher vor, den Antrag nicht zu befürworten.

Rainer Dürr (Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf) nahm die Schilderungen Riesterers zum Anlass „etwas Grundsätzliches“ zu äußern: Ein Architekt habe auch eine gewisse Verantwortung, die Bauherren zu bestehenden Vorschriften zu beraten. Ansonsten „können wir dies irgendwann nicht mehr einfangen und uns unsere Bebauungspläne schenken“, so Dürr. Dieser Sichtweise stimmten sowohl Rainer Eiche (SPD) als auch Norbert Götz (CDU) zu. Götz erklärte, dass sich Bauanträge mit Verstößen gegen den Bebauungsplan in den letzten Jahren häufen würden und betonte: „Da müssen wir klare Kante zeigen.“

Bürgermeister Gunter Braun wies darauf hin, dass es bei Neubauten Dinge gebe, „die der Mode, dem Zeitgeist unterliegen“ und nannte Flachdächer als Beispiel; auch dem müsse Rechnung getragen werden.

Die Räte stimmten schließlich einhellig gegen den Bauantrag. Dem Bauherren soll nun eine Umplanung seines Vorhabens empfohlen werden.

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