Unterm Stichwort „Familiensituation“ bringt die Behinderung eines Familienmitglieds drei Punkte; ebenso viel schaufelt jedes minderjährige Kind aufs Punktekonto. Ob die Berücksichtigung von Kindern schlicht sozial ist oder eine Diskriminierung – darüber gingen die Meinungen auseinander: „Manche können nicht, manche wollen nicht, und manche haben einfach noch nicht“, erklärte etwa Rolf Mühl (Freie Wähler) zum Stichwort „Kind“ und plädierte dafür, dieses Kriterium zumindest nicht allzu hoch zu hängen. „Unser Ziel war es schon, vor allem Familien eine Chance auf ein Eigenheim zu geben“, hielt Bürgermeister Andreas Wießner dem entgegen – und hatte damit letztlich die Mehrheit der Gemeinderäte hinter sich.
Dass das Baugebiet tatsächlich belebt und bewohnt und nicht etwa als Kapitalanlage oder „als Vorratskauf für die fünfte Generation“ (Merz) genutzt wird – darauf zielen auch etliche weitere Festlegungen ab: Die Grundstückkäufer sollen verpflichtet werden, innerhalb von drei Jahren zu bauen. Wollen sie das Grundstück innerhalb dieses Zeitraums wieder abstoßen, hat die Gemeinde das Vorkaufsrecht – und zahlt dann keine Zinsen. „Das sollen keine Spekulationsobjekte werden“, betonte Wießner. Gar nicht kaufberechtigt sind Menschen, die schon Grund oder Wohneigentum in Todtnau haben.
Weiteres Prozedere
Die Grundstücke sollen demnächst öffentlich ausgeschrieben werden, erklärte Bauamtschef Merz zum weiteren Prozedere. Die Bewerber werden anhand der definierten Kriterien bewertet. Idealerweise gebe es dann eine klare Rangfolge; wo nicht, entscheidet zunächst die Kinderzahl, dann das Los. Wer ganz oben landet, hat als erstes das Recht, sich ein Grundstück auszusuchen.
Baustart für die Häuslebauer in spe könnte unter Umständen Anfang des nächsten Jahres sein – „wenn alles weiterhin reibungslos läuft wie bisher“, so der Bürgermeister.
Bebauungsplan
Bevor es an die Vergabekriterien ging, hatten Gemeinderat und Planer die Details des Bebauungsplanentwurf diskutiert und ihn einstimmig in die Offenlage geschickt. Die bereits absolvierte Offenlage des Vorentwurfs hatte keinerlei Einwendungen der Träger öffentlicher Belange oder privater Personen gebracht.
Auf den sieben Grundstücken sollen Einzel- oder Doppelhäuser mit je zwei Vollgeschossen erlaubt sein, so ein Kernelement der Festlegungen. Große Herausforderung für die Planer (wie später auch für die Häuslebauer) ist die Hanglage des Baugebiets und der stellenweise sehr felsige Untergrund.