Tram in Weil am Rhein „Lex Weil am Rhein“ ist jetzt amtlich

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Eine solche Straßenbahn könnte jetzt auch vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Foto: Beatrice Ehrlich

Verkehrsministerium unterstützt Förderung eines Schienenfahrzeugs.

Eine freudige Nachricht aus der Landeshauptstadt Stuttgart konnte die Stadtverwaltung Weil am Rhein am Dienstagnachmittag endlich bekanntgeben: Das Ministerium für Verkehr unterstützt den Förderantrag für ein Schienenfahrzeug. Zudem stimmt das Ministerium sowohl dem Einsatz außerhalb der Grenzen des deutschen Staatsgebietes als auch dem Absehen von einer Beschränkung des Fördersatzes zu. Es folgt damit der städtischen Begründung eines erhebliches Interesses des Landes, heißt es aus dem Weiler Rathaus.

Freude beim Ersten Bürgermeister Rudolf Koger

Der Erste Bürgermeister Rudolf Koger freut sich über das grüne Licht aus Stuttgart und spricht von einem weiteren Schritt in die richtige Richtung. Koger hatte sich seit mehr als einem Jahr dieses Themas angenommen und sich im Zuge der Tram 8-Verlängerung für eine Bezuschussung des Landes für ein Schienenfahrzeug stark gemacht. Die bisherigen Richtlinien sahen vor, dass ein solcherart bezuschusstes Fahrzeug nur auf deutschem Staatsgebiet eingesetzt werden darf.

Eine so genannte „Lex Weil am Rhein“ sorgte jedoch nun dafür, dass die Kriterien entsprechend ergänzt wurden.

Als nächsten Schritt werden die Stadtwerke Weil am Rhein nun einen Förderantrag (er beläuft sich auf 40 Prozent der Investitionskosten) bei der Landeskreditbank stellen. Sollte diese einer Förderung zustimmen, könnten von Weiler Seite auf dieser Basis die Gespräche mit den Basler Verkehrsbetrieben und dem Kanton Basel-Stadt über den Erwerb eines weiteren Schienenfahrzeugs vertieft werden.

Förderung könnte dann in einem zweiten Schritt erfolgen

Aus der Zustimmung aus dem Ministerium könne, so schreibt Ministerialdirektor Berthold Frieß, kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Dieser sei erst mit Erlass eines Förderbescheids gegeben.

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