Tunau Kostenersatz für Feuerwehr geregelt

Die Oberbadische
Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute erhalten künftig eine Aufwandsentschädigung, wenn sie im Einsatz sind oder einen Lehrgang absolvieren.Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Gemeinderat Tunau: Gremium befasst sich mit mehreren Satzungen / Hauptsatzung neu gefasst

In seiner jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat über mehrere Satzungen zu beraten. Zunächst stand die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde auf der Tagesordnung. Hier wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, welcher es ermöglicht, in besonderen Situationen die Gemeinderatssitzung im Format einer Videositzung durchzuführen.

Tunau. Darüber hinaus wurden die Zuständigkeiten des Bürgermeisters an die Mustersatzung des Gemeindetages angepasst. Die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters für Mittel nach dem Haushaltsplan wurde auf 18 000 Euro im Einzelfall, die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf 3500 Euro im Einzelfall, Stundungen bis zu sechs Monaten auf 3000 Euro im Einzelfall sowie der Verzicht auf Ansprüche und die Niederschlagung von Ansprüchen auf 500 Euro im Einzelfall festgesetzt.

Neu erlassen wurden eine Feuerwehrentschädigungssatzung und eine Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr. Das Nichtvorhandensein dieser Satzungen wurde von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach bemängelt. Künftig erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro. Weitergehende Regelungen erfolgten für mehrstündige und mehrtägige Einsätze. Auch für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wurden Entschädigungssätze festgelegt.

Für Lehrgänge auf Kreisebene wurden pauschale Sätze beschlossen, welche sich je nach Lehrgangsart zwischen 30 und 100 Euro bewegen. Der Kommandant erhält künftig eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von 200 Euro im Jahr. Dessen Stellvertreter und der Gerätewart erhalten jeweils 100 Euro im Jahr. Die jährliche Zuwendung der Gemeinde an die Feuerwehr wurde von 50 auf 100 Euro erhöht.

Bei einem kostenpflichtigen Einsatz wurde an Personalkosten für die erste Einsatzstunde ein Betrag in Höhe von 15,45 Euro festgesetzt. Für das Tragkraftspritzenfahrzeug wurde der vom Innenministerium vorgeschriebene Pauschalsatz von 43 Euro je Stunde festgelegt. Bei Bränden, öffentlichen Notständen und der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen handelt es sich um Pflichtaufgaben der Feuerwehr, für welche keine Kostenersatzpflicht besteht.

Des Weiteren hatte der Gemeinderat zur Kindergartenentwicklungsplanung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau über den Abschluss eines Vertrags über den Betrieb des Buchenbrandkindergartens und des Kindergartens „Utzenfluh“ zu beraten.

Die Überführung des Utzenfelder Kindergartens in die Trägerschaft des Verbandes wurde bereits im März 2021 von der Verbandsversammlung beschlossen. Dem Vertragsabschluss wurde seitens der Gemeinde Tunau zugestimmt.

Bürgermeister Dirk Pfeffer informierte über ein Holzpolter im Bereich der Glascontainer. Das dort lagernde Holz wurde nach Auskunft des Revierförsters Markus Trefzer bereits verkauft, allerdings noch nicht abgerechnet. Die Abfuhr soll in nächster Zeit erfolgen.

Eine Trinkwasseruntersuchung, welche im Ortsnetz Bischmatt durchgeführt wurde, bestätigte eine hygienisch einwandfreie Wasserqualität.

Abschließend wurde über die am 26. September stattfindende Bundestagswahl informiert. Hier wird für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses mehrerer Verbandsgemeinden, unter anderem auch für die Gemeinde Tunau, wieder ein Briefwahlvorstand in Schönau gebildet.

Der Wahlvorstand soll in der nächsten Gemeinderatssitzung gebildet werden. Gerne können sich für diese Tätigkeit auch interessierte Bürger bei der Gemeinde melden.

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