Weil am Rhein 17 Monate auf Bewährung für den Omnibusfahrer

Gottfried Driesch
Ein Urteil wurde gesprochen. Foto: dpa/Volker Hartmann

Urteil: Sexuelle Nötigung zu Lasten einer 17-Jährigen / Gericht ist von Schuld überzeugt / „Aussage gegen Aussage-Situation“

Weil am Rhein-Märkt. Der zweite Verhandlungstag gegen einen 52 Jahre alten Busfahrer der Linie 12 brachte ans Licht, dass der Angeklagte doch eine sexuelle Nötigung zu Lasten einer zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Jugendlichen begangen hat. Am 24. Juli 2019 gegen 15.30 Uhr soll der Fahrer an der Endhaltestelle an der Halle in Märkt gegenüber der jungen Frau übergriffig geworden sein (wir berichteten vom Prozessauftakt). Das Schöffengericht Lörrach verurteilte den Angeklagten jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag beteuert: „Ich habe nichts gemacht mit ihr – gar nichts.“ Er habe sie lediglich umarmt, und das mit Einverständnis der jungen Frau. Dem entgegen standen die Aussagen der Geschädigten, aber auch die Angaben, die der Angeklagte kurz nach der Tat bei der Polizei gemacht hatte.

Der Polizeibeamte, der die Vernehmung durchgeführt hatte, stand bei der ersten Verhandlung nicht zur Verfügung. Jetzt berichtete er, dass der Angeklagte damals sehr kooperativ gewesen sei. Nach der Beschuldigtenbelehrung habe er umfassend ausgesagt. Und zwar, dass ihm die Geschädigte auf ihrem Handy ein Bild von ihr „oben ohne“ gezeigt habe. Sie habe ihn auf den Mund geküsst, er habe diesen Kuss erwidert. Dann habe er die Bluse der Frau geöffnet, die dies ohne Gegenwehr habe geschehen lassen. Der Angeklagte habe die Meinung geäußert, dass die Initiative von der Frau ausgegangen sei. Auch habe er von einer „Verschwörungstheorie“ gesprochen. Der Vernehmungsbeamte ist der Ansicht, dass der Beschuldigte auch ohne Dolmetscher alles verstanden hat. Ein Alkoholtest habe den Wert 0,0 ergeben.

Nach Indizien entschieden

Da die gerichtliche Einvernahme der Geschädigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, waren auch die Schlussplädoyers nicht öffentlich. „Es war eine Aussage gegen Aussage-Situation. Also mussten wir nach Indizien entscheiden“, sagte der Vorsitzende Richter Dietrich Bezzel in der Urteilsbegründung. Das Gericht sei aber zu der Überzeugung gelangt, dass sich das Geschehen so abgespielt hat, wie von der Geschädigten berichtet worden sei. Die abwehrende und ablehnende Haltung der jungen Frau sei eindeutig zu erkennen gewesen. So hätte der Angeklagte die Geschädigte in dem Bus festgehalten, um ein Aufstehen zu verhindern. Ferner hätten die Aussagen der Geschädigten keine Belastungstendenz erkennen lassen. All dies seien Indizien, die die Schuld des Angeklagten untermauerten.

Der Strafrahmen für sexuelle Nötigung bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil lautete auf 17 Monate. Nur weil der Angeklagte noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ferner muss der Angeklagte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und die Kosten des Verfahrens tragen.

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