Aufgrund von Lebensalter oder medizinischer Bedingungen gibt es zu diesem Grundsatz Ausnahmen, die Ungeimpfte Geimpften oder Genesenen gleichstellen, teilt die Bibliothek mit: Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ein ärztlicher Nachweis und ein negativer Antigen-Test erforderlich. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen, und Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Impfkommission gibt, sowie Schwangere und Stillende benötigen einen negativen Antigen-Test. Kleinkinder sowie Schüler benötigen dagegen keinen Test.
In der Stadtbibliothek sind die Abstandsregeln einzuhalten, heißt es weiter. Handdesinfektionsmittel steht bereit, ebenso wie für die Medien-Körbe, die die Leser vor Gebrauch desinfizieren sollen. Beim Besuch der Stadtbibliothek sind medizinische Masken Pflicht. Die Kontaktdokumentation unter anderem mit Namen und Aufenthaltsdauer findet weiterhin statt. Medien können zeitunabhängig und kontaktlos über den Medienrückgabekasten am Eingang zurückgegeben werden.