Weil am Rhein Ab Montag übernehmen Fußgänger

Weiler Zeitung
Symbolfoto Foto: sba/Sebastian Gollnow

Innenstadt: Geänderte Verkehrsführung während des Testlaufs

Weil am Rhein - Stadtverwaltung und Betriebshof haben ihre Vorbereitungen zur Einführung einer temporären Fußgängerzone als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgeschlossen. Für Verkehrsteilnehmer gibt es einiges zu beachten.

„Die aktuelle Entwicklung der Neuinfektionen bestätigt die Richtigkeit der vom Verwaltungsstab Corona der Stadtverwaltung getroffenen Entscheidung“, erklärt Erster Bürgermeister Christoph Huber. Er bittet gleichzeitig darum, dass man dem neuen System in den ersten Tagen nach der Einführung auch die Chance geben muss, sich einzuspielen, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Neue Verkehrsführung

Ab Montag, 10. August, 6 Uhr, wird die Hauptstraße im Bereich zwischen der Schillerstraße und der Bühlstraße gesperrt. Durch den Betriebshof wird die Hauptstraße gesperrt und die Stadtgärtnerei beginnt damit, die vorhandenen Blumengefäße neu zu platzieren. Zusätzlich werden weitere 14 bis 18 Pflanztröge angeliefert und aufgestellt. Damit wird optisch und gestalterisch die nördliche Fahrbahn strukturiert. Der Betriebshof wird die entsprechende Beschilderung durchführen.

Hauptstraße zwischen Schillerstraße und Bühlstraße: Dort dürfen ausschließlich fahren: Linienbusse, Lieferverkehre bis 10 Uhr oder mit Sondererlaubnissen auch außerhalb dieser Zeit sowie Anwohner, die über einen gesonderten Parkberechtigungsschein verfügen, der ihnen zwischenzeitlich überlassen wurde. Frei ist der Bereich in beide Richtungen für Radfahrer.

Für Schwerbehinderte sind an der Schillerstraße (bei der Volksbank Dreiländereck) extra Parkplätze ausgewiesen, da die bisherigen Parkplätze in der Fußgängerzone nicht angefahren werden können. Für die Lieferdienste werden Lieferzonen in diesem Bereich ausgewiesen.

Hauptstraße zwischen Schlaufenkreisel und Schillerstraße: Dieser Straßenbereich der Hauptstraße ist in beiden Richtungen befahrbar.

Müllheimer Straße: Die Müllheimer Straße ist im Bereich zwischen dem Schlaufenkreisel bis zum verkehrsberuhigten Bereich bei der Stadtbibliothek uneingeschränkt nutzbar. Ab dort ist sie eine Sackgasse, das heißt ein Einfahren von der Müllheimer Straße auf die Humboldtstraße ist nicht möglich. Lediglich Radfahrer dürfen von der Müllheimer Straße auf die Humboldtstraße fahren. In umgekehrter Richtung, also von der Humboldtstraße auf die Müllheimer Straße, bestehen keine Einschränkungen. Dort verkehrt auch der Buslinienverkehr aus Richtung Osten in Richtung Westen.

Gartenstraße/Gartenstadt: In die Gartenstadt kann über die Gartenstraße nicht zugefahren werden. Die Einfahrt ist nur Radfahrern gestattet.

Stadt sieht sich bestätigt

Durch das aktuelle Infektionsgeschehen sieht sich die Stadtverwaltung in der Richtigkeit der Maßnahme bestätigt. So liegt die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland erstmals seit dem 11. Mai über 1000 pro Tag. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Lörrach, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen, stieg im Landkreis auf 4,4. Sie ist damit so hoch wie seit dem 7. Mai nicht mehr, auch wenn sie sich nach wie vor auf vergleichsweise niedrigem Niveau befinde, heißt es in der Mitteilung.

Unabhängig von der Begründung aus dem Pandemie-Geschehen haben auch die Vertreter im Behindertenbeirat in ihrer jüngsten Sitzung bemängelt, dass im Innenstadtbereich die verfügbaren Flächen für Menschen mit Behinderungen zu gering sind.

Rückschlüsse werden nach der Beendigung der Maßnahme gezogen. Um ein möglichst breites und umfängliches Spektrum zu haben, werden seit mehreren Tagen an drei Stellen die Verkehrsströme erfasst. Diese Zählungen werden während der temporären Fußgängerzone fortgesetzt.

Die Stadt hat eine eigene E-Mail-Adresse ( fussgaengerzone@weil-am-rhein.de) eingerichtet. Über diese können Anregungen und Hinweise sowie positive und kritische Rückmeldungen an die Stadtverwaltung weitergeleitet werden. Die Verwaltung ist vom Gemeinderat beauftragt worden, in der Sitzung vom 29. September einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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