Um an der Briefwahl teilzunehmen oder in einem anderen Wahlraum zu wählen, müssen die Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen. Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag für den ersten Wahlgang, für den möglichen zweiten oder für beide Abstimmungen zu stellen. Die Unterlagen für den zweiten Wahlgang erhält man dann automatisch per Post.
Möglichkeiten der Antragstellung
Der Antrag kann entweder mit oder ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (Internet oder E-Mail) oder auch durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Telefonische Anträge oder Anträge per SMS sind nicht zulässig. Bei der Beantragung sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Gebeten wird weiterhin um die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Online-Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen ist auf www.weil-am-rhein.de zu finden. Der Antrag kann beim Rathaus abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheine können bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 3. März, statt. Hier braucht es zum Erfolg mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Gelingt dies keinem Bewerber, kommt es zu einer Stichwahl am 17. März. Hier treten die Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.