Die Regeln
Grundlegend gelten verbindliche Regelungen für alle Gottesdienste während des Lockdowns. Alle Teilnehmer werden registriert. Dies geschieht durch ein Empfangskomitee. In allen Gottesdiensten ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Dies gilt bereits ab dem Betreten des Kirchplatzes. Die Teilnahme an Gottesdiensten auch mit leichtesten Erkältungsanzeichen ist nicht mehr gestattet.
Es werden keine Lieder durch die Gemeinde gesungen Für alle Gottesdienste gilt der Abstand von 1,50 Metern zwischen Personen. Ein Hausstand kann zusammen sitzen. Alle Kirchen sind mit Desinfektionsmittelgeräten ausgestattet und haben klare Wegregelungen.
Begegnungen vor und nach den Gottesdiensten sind nicht mehr gestattet. Die Besucher müssen zügig das Gelände verlassen. Aufgrund der Empfehlungen zur Heizung in der Corona-Pandemie werden die Kirchen diesen Winter lediglich auf zehn Grad temperiert, heißt es weiter.
Vorher anmelden
Zusätzlich gelten folgende Regelungen für die Gottesdienste an Weihnachten (24. und 25. Dezember): Die Mitfeier der Gottesdienste ist vorrangig für die Christen der Kirchengemeinde, die folgende Ortschaften umfasst: das gesamte Stadtgebiet von Weil am Rhein mit allen Ortsteilen und alle Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Vorderes Kandertal.
Zu den angegebenen Gottesdiensten müssen sich die Besucher anmelden. Anmelden kann man sich nur für einen Gottesdienst. Die Anmeldung ist für Gemeindemitglieder möglich am Montag, 21., und Dienstag, 22. Dezember, von 9.30 bis 11.30 Uhr unter Tel. 07621/ 42239913 oder 42239918.
Am Dienstagnachmittag werden die Restplätze der Gottesdienste im Internet unter www.kath-weil.de veröffentlicht. Am Mittwoch, von 9.30 bis 11.30 Uhr besteht für alle, die mitfeiern wollen, egal aus welcher Gemeinde sie kommen und welcher Konfession sie angehören, die Möglichkeit, sich anzumelden für die Restplätze unter den genannten Rufnummern.