Das vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen“ enthält wegen der besonderen Problemlage einiger grenznaher Städte und Gemeinden folgende Regelung: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats die Abgabenpflicht für Autos, die nicht in der Bundesrepublik zugelassen sind, auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Ausweichverkehr oder wegen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt ist.“