Weil am Rhein Bahnanlagen sind kein Spielplatz

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Es ist verboten, Bahnanlagen zu betreten. Foto: Scherer

Weil am Rhein. Die Bundespolizei nimmt die Osterferien zum Anlass, nicht nur über die Gefahren, die von Bahnanlagen ausgehen, zu informieren, sondern auch die Reisenden zur Vorgehensweise von Taschendieben aufzuklären, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein.

Weil am Rhein. Die Bundespolizei nimmt die Osterferien zum Anlass, nicht nur über die Gefahren, die von Bahnanlagen ausgehen, zu informieren, sondern auch die Reisenden zur Vorgehensweise von Taschendieben aufzuklären, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein.

Es ist verboten, Bahnanlagen zu betreten: „Wo Züge fahren, ist kein Platz für Abenteuer. Auch wenn Fotos im Gleis oder die Abkürzung über die Schienen verlockend und berechenbar erscheinen – hier droht ernste Gefahr“, warnt Thomas Schlageter von der Bundespolizei. Bis zu 1000 Meter dauert es, bis ein Zug nach einer Vollbremsung steht.

„Das Klettern auf abgestellte Züge ist ebenfalls lebensgefährlich.“ Immer wieder passieren Bahnstromunfälle, bei denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind. Die meisten enden mit schwersten Verletzungen oder tödlich. Oft sei den jungen Menschen gar nicht bewusst, dass die Bahn-Oberleitung eine Spannung von 15 000 Volt führt. Man muss die Oberleitung nicht einmal berühren. Schon bei bloßer Annäherung kann es zu einem lebensbedrohlichen Stromüberschlag kommen.

Osterzeit ist oft auch Reisezeit, auch Taschendiebstahlsdelikte florieren in dieser Zeit, in der etliche Menschen mit den Zügen und Bussen unterwegs sind. Die Bundespolizei und die Präventionsteams der Deutschen Bahn klären über Taschendiebstahl im Reiseverkehr auf.  Weitere Informationen gibt es auch auf der internationalen Kampagnen-Webseite unter www.stop-pickpockets.eu.

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