Weil am Rhein Baugenehmigung steht bevor

Weiler Zeitung
Erst einmal geht es darum, die zwei Wohngebäude in Holzmodulweise zu ermöglichen. Grafik: zVg Foto: Weiler Zeitung

Wohnbau-Projekt: B-Plan „Nonnenholzstraße“ geändert

Weil am Rhein (mcf). Die erste Änderung des Bebauungsplans „Nonnenholzstraße“ ist in trockenen Tüchern. Deren Beschluss fiel im Bau- und Umweltausschuss einstimmig aus, im Gemeinderat dürfte dies heute Abend im Rathaus ähnlich sein. Damit kann die städtische Wohnbau an der Nonnenholzstraße im ersten Schritt zwei Wohngebäude mit je sechs Wohneinheiten in Holzmodulweise errichten. „Die Baugenehmigung können wir alsbald erteilen“, kündigte Erster Bürgermeister Christoph Huber an.

Die Änderung des B-Plans wurde erforderlich, da die Wohnbau eine Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung vorsieht. Die Neukonzeption des Wohnvorhabens lasse sich nicht mehr mit dem ursprünglichen Plan vereinbaren. Schon im November hatte der Gemeinderat einen Beschluss zur Änderung und zur Offenlage des B-Plans gefasst. Die Offenlage stand bis zum 22. Januar an.

„Moderate Verdichtung“

Die Gebäudekonzeption der Wohnbau werde zum Anlass genommen, die Zuschnitte der Baufenster im allgemeinen Wohngebiet an die Planung anzupassen und das noch verbleibende Baufeld hinsichtlich überbaubarer Fläche und Anzahl der Geschosse in die Straßenabwicklung einzufügen, heißt es in der Beschlussfassung zu den Zielen und Zwecken der Planung. Insgesamt entstehe eine stimmige städtebauliche Abfolge.

„Damit wird für die verbleibenden Grundstücke eine moderate Verdichtung erreicht und dem Ziel der Gemeinde, zügig zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, Rechnung getragen“, heißt es. Mit der B-Plan-Änderung begegne die Stadt der hohen Nachfrage an Wohnraum, was dem strategischen Ziel des Gemeinderats entspreche. Das betroffene Gebiet umfasst insgesamt zirka 4366 Quadratmeter in Otterbach.

Ergebnis der Offenlage

Während der Offenlage wurden zwar Stellungnahmen von 22 Trägern öffentlicher Belange vorgebracht. Doch da es sich jeweils um Klarstellungen beziehungsweise redaktionelle Änderungen und geringfügige Anpassungen handele, blieben die Grundzüge der Planung laut Stadtverwaltung unberührt, sodass die erste B-Plan-Änderung beschlossen werden könne, was auch der Ausschuss so sah.

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