Koger, der hier als Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke agiert, hofft jedoch, unter strategischer Beteiligung von bn-Netze das Stromversorgungsnetz übernehmen zu können. Dieser Partner wurde in der ersten von zwei Verfahrensstufen gefunden, wobei der Mitbewerber Energiedienst den gerichtlichen Weg beschritten hatte.
Nun gilt es, die Konzession mit der 51-Prozent-Beteiligung an Land zu ziehen. „Bei dieser Form der Beteiligung erscheint das Chancen-Risiko-Verhältnis am ausgewogensten zu sein“, heißt es in der Beschlussvorlage für die politischen Gremien. Insbesondere sei sichergestellt, dass die Stadtwerke als Gründungsgesellschafterin unmittelbaren Einfluss nehmen könne auf die Ausgestaltung der Bewerbung um die Stromkonzession.
„Nach dem bisher betriebenen Aufwand auf Seiten der Stadtwerke wäre es nicht sachgerecht, einem Dritten allein den Erfolg der Bewerbung und einer sich potenziell anschließenden Netzübernahme zu überlassen“, betont Koger in der Vorlage weiter. Das Risiko einer erfolglosen Bewerbung, verbunden mit möglicherweise weiteren Kosten werden in Kauf genommen, heißt es.
Gelände rechtlich vermint
Da sich Stadt, Stadtwerke und politische Gremien auf rechtlich vermintem Gelände befinden, also Verstöße gegen vergaberechtliche Vorgaben, Stichwort: Geheimhaltungswettbewerb, vermieden werden müssen, gibt es klare Regeln. So dürfen keine Personen für die Organe der Gesellschaft ausgewählt werden, die in der ersten Stufe des Verfahrens zur Findung eines geeigneten Kooperationspartners eine aktive Rolle übernommen haben.
Falls doch, müssen diese von der aktiven Mitwirkung am weiteren Konzessionsverfahren ausgeschlossen und von ihren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verfahren entbunden werden.
Am kommenden Dienstag soll aber erst einmal der Gemeinderat die Zustimmung zur Gründung und zum weiteren Vorgehen erteilen, so das einstimmige Ausschuss-Votum.