Weil am Rhein Berufspendler aus Frankreich und der Schweiz nach Weil benötigen Bescheinigungen

Weiler Zeitung
 Foto: Marco Fraune

Auf Bitten der Bundespolizei weist die Weiler Stadtverwaltung darauf hin, dass

Weil am Rhein - Auf Bitten der Bundespolizei weist die Weiler Stadtverwaltung darauf hin, dass Berufspendler aus Frankreich und der Schweiz aufgrund der Grenzkontrollen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus für ihren Grenzübertritt nach Deutschland ab sofort eine sogenannte vorläufige Grenzübertrittsbescheinigung benötigen. Arbeitgeber in Weil am Rhein und deren Arbeitnehmer finden das Formular unter www.weil-am-rhein.de („Stadtnachrichten“, Link „Wichtige Informationen für Arbeitgeber von Berufspendlern“). Das Verfahren verläuft wie folgt: Das Formular ist handschriftlich durch den Arbeitgeber auszufüllen. Ein Scan des Personalausweises oder ein Lichtbild des Arbeitnehmers ist in das vorgesehene Feld gut sichtbar einzufügen. Der Berechtigungsschein ist bei Grenzübertritt ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu legen. Bei dem beschriebenen Verfahren handelt es sich um eine Vorgabe des Landes Baden-Württemberg, heißt es in der Mitteilung.

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