Der Tätowierer ist sich sicher, dass Farben in die Tattoobranche zurückkehren werden. „Es ist eben Entwicklungszeit nötig.“ Aber der Schlussstrich sei auch gut. „Es gehört ohnehin schon viel Vertrauen dazu, jemandem seine Haut anzubieten. Da sollte sich der Kunde keine Gedanken machen müssen.“
Weil am Rhein (sas). In Tattoostudios gilt derzeit die 2G-plus-Regel. „Das schließt Ungeimpfte als Kunden schon mal aus“, erklärt Melanie Brühl vom „Schattenwerk“. Und andere müssen einen Test machen. „Das macht es nicht einfacher. Aber wir achten streng darauf.“ Die Hygienestandards seien ohnehin hoch. „Wir desinfizieren sowieso ständig.“ Pro Tag kämen auch nur ein bis zwei Kunden. Es wird durchweg Maske getragen. Durch Corona habe zudem die Online-Terminbuchung zugenommen.
Seit Anfang Oktober betreibt Brühl ihr Studio in Alt-Weil, davor arbeitete sie in Lörrach und erlebte dort auch die beiden Lockdowns. „Die Erwerbsgrundlage wurde mir entzogen.“ Zwar seien Hilfen „schnell und problemlos“ geflossen. Doch nun müsse sie möglicherweise etwas zurückzahlen. Die Kunden seien zum Teil zurückhaltend. „Manche haben vielleicht selbst Existenzprobleme.“
Martin Ruf hat sich mit seinem Tattoostudio „Art-In“ mitten im Lockdown im März 2021 selbstständig gemacht. „Es war klar, dass es nicht einfach wird.“ Die erste Zeit nutzte er zum Einrichten, anschließend hatte er noch drei, vier Wochen geschlossen, bevor der Lockdown endete. Seit die Regeln wieder verschärft wurden, habe die Laufkundschaft abgenommen. Dafür würden viele über Rezensionen im Internet auf ihn aufmerksam. „Ich habe auch viel in Werbung investiert“, sagt er.
Ruf arbeitet in seinem kleinen Studio aktuell ohnehin nur mit Terminen. Froh zeigt er sich über das Verständnis der Kunden, sei es beim Scannen der QR-Codes oder bei der Kontaktdatenerhebung. „Das gehört dazu, wir arbeiten hier hautnah zusammen.“ Er ist froh, dass er geöffnet haben darf. „Ich kann meinen Traum verfolgen.“
Bestimmte Tattoofarben können aufgrund einer Änderung der EU-Chemikalienverordnung „Reach“ nicht mehr benutzt werden. Das Akronym steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, zu deutsch „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“. Es handelt sich um eine Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur (Echa).