Weil am Rhein Carports nur in klaren Grenzen möglich

Marco Fraune
Carports sind nicht grundsätzlich verboten. Foto: Ingmar Lorenz

Rechtslage: Verwaltungsspitze verweist für Neubaugebiet „Hohe Straße“ auf Vorgaben / Gemeinderäte wollen B-Plan belassen

Weil am Rhein - Carports und Garagen dürfen im Neubaugebiet Hohe Straße nur in den im Bebauungsplan definierten Bereichen errichtet werden. Das hat Erster Bürgermeister Christoph Huber im Gemeinderat unterstrichen. Die Politik ist offenbar auch nicht gewillt, hier über eine Bebauungsplanänderung ein neues Fenster zu öffnen.

Nur weil in zwei Fällen eigentlich nicht in bestimmten Bereichen erlaubte Carports im Bauantrag von der Verwaltung übersehen wurden, ergibt sich kein Anspruch für andere Nachbarn, machte Huber deutlich. „Ein anderer kann sich darauf nicht berufen.“ Die konkreten Fälle wurden bereits nicht-öffentlich im Ausschuss dargestellt, im Gemeinderat folgten aufgrund der Wahrung der Persönlichkeitsrechte allgemeine Erläuterungen.

Dabei ging es um allgemeine und tiefer gehende Festsetzungen im Bebauungsplan. In diesem ist auch eine Vorgartenzone definiert, wo auch überdachte Stellplätze zulässig sind, wenn sie im B-Plan eingezeichnet sind mit sämtlichen Bauteilen ein Abstand von 50 Zentimetern zur Straße eingehalten wird sowie keine Verkehrsbedenken bestehen. Für die konkreten Fälle liegt hier der städteplanerische Wille des Gemeinderats von 2013 zu Grunde. Eine im Haus integrierte Garage oder ein im Baufeld befindliches Carport sind zudem erlaubt, was unterm Strich weniger Platz für Wohnraum bedeutet.

Dass Weil zuletzt eine großzügige Befreiungspraxis hat, sei vom Regierungspräsidium kritisiert worden, unterstrich die Verwaltungsspitze. Der Gemeinderat habe hier den Planungswillen ausgedrückt und die Verwaltung solle sich auch an diese Rechtsnorm halten, erläuterte OB Wolfgang Dietz. Schon zwei Mal sei außerdem der Bebauungsplan geändert worden, so Huber. Einmal ging es um die Dachneigungen und einmal um ein Mischgebiet nahe Vitra.

Es dauere Jahre, bis ein Bebauungsplan geändert ist, weiß Grünen-Fraktionschef Martin Fischer. Die Käufer der Grundstücke würden die Grundlagen auch kennen beziehungsweise deren Verantwortliche. „Die sollen den Architekten verklagen, nicht die Stadt.“ Doch die meisten Bauherrn würden sich auch an die Vorgaben halten. Wenn die Eigentümer im Baufeld bleiben, könnten sie ja dort ein Carport errichten.

„Wir werden sicherlich nicht dazu kommen, dass wir Bebauungsgrenzen abändern werden“, unterstrich Johannes Foege (SPD). Und auch UFW-Fraktionschef Eugen Katzenstein machte klar: „Der Bebauungsplan ist ein Plan, der längerfristig Bestand hat.“ Für Einzelpersonen sei es sicher schwierig, auf die zwei Einzelfälle zu blicken. Rechtlich sei es auch schwierig, den B-Plan ändern zu wollen, ergänzte Axel Schiffmann (UFW).

„Nicht komplett umkrempeln“ will auch Thomas Harms (FDP) den Plan. Doch könne dieser eventuell der heutigen Zeit angepasst werden.

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