^ Weil am Rhein: Corona-Hilfe wieder ungewiss - Weil am Rhein - Verlagshaus Jaumann

Weil am Rhein Corona-Hilfe wieder ungewiss

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Laguna: Landeskreditbank hat Berufung gegen Urteil eingelegt

Weil am Rhein (wz/sas). Ob das Laguna Badeland eine Corona-Hilfe erhält, ist noch ungewiss. Die Landeskreditbank hat gegen eine für das Bad positive Entscheidung vom Sommer Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Geschäftsführer Carl Stephan Matti kann das nicht nachvollziehen: „Wir kennen die Begründung noch nicht und wissen nicht, worauf es fußt, aber das Zeichen war doch eindeutig.“ Der Wille der Politiker, Unternehmen zu unterstützen, die unverschuldet in diese Situation geraten sind, werde damit konterkariert. Es gehe für das Laguna um rund 660 000 Euro, „das ist nicht wenig“.

Der Hintergrund

Wegen seiner finanziellen Absicherung durch die Kommune stand dem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Laguna Badeland Corona-Überbrückungshilfe zu, ohne dass es dafür auf seine wirtschaftliche Lage ankam. Das hatte das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 21. Juli 2022 entschieden. Die Urteilsgründe sind den Beteiligten vor kurzem zugestellt worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts von gestern.

Die Landeskreditbank hatte die von der Laguna Freizeitanlagen- und Stadthallenbetriebsgesellschaft aufgrund der pandemiebedingten Bad-Schließung im November 2020 beantragte sogenannte Novemberhilfe mit der Begründung abgelehnt, das Bad sei nach den für die Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe entscheidenden Vorschriften nicht förderungsfähig, weil es sich bereits vor der Pandemie in „wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ befunden habe, heißt es. Diese seien nach den Fördervorschriften zwingend anzunehmen, wenn ein Unternehmen – wie hier das Laguna-Bad – sein Stammkapital mehr als zur Hälfte verbraucht habe.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es führt aus, die GmbH, deren Anteile fast zu 100 Prozent von der Stadt Weil am Rhein gehalten würden, könne trotz mehr als hälftiger Aufzehrung ihres Stammkapitals nicht als von der Förderung ausgeschlossenes „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der maßgeblichen Vorschriften angesehen werden. Denn der für solche Unternehmen vorgesehene Förderausschluss solle lediglich verhindern, dass Corona-Hilfen Firmen künstlich am Leben hielten, die unabhängig von der Pandemie ohnehin binnen kurzer Zeit zugrunde gegangen wären.

Die Bad-Betreiberin müsse hingegen – unabhängig von ihrer Rechtsform als GmbH – wie die kommunalen Eigenbetriebe behandelt werden. Für deren Förderung komme es nach den Fördervorschriften nicht auf die wirtschaftliche Lage an, weil sie immer durch die dahinterstehende Kommune und deren Finanzkraft abgesichert seien und ihnen damit keine Insolvenz drohe, heißt es.

So liege es auch bei der GmbH, der die Stadt Weil am Rhein noch im Juli 2020 eine verbindliche schriftliche Zusage erteilt hatte, sie finanziell weiter so auszustatten, dass sie in der Folgezeit stets in der Lage sei, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (sogenannte Patronatserklärung). Die unterschiedliche Förderpraxis der Landeskreditbank in Bezug auf eine derartige GmbH und auf kommunale Eigenbetriebe stelle eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar.

„Ich kann nicht nachvollziehen, dass wir als ,Unternehmen in Schwierigkeiten’ angesehen werden“, sagt Matti. „Wir haben doch die Patronatserklärung. Und ansonsten wären wir doch gar nicht mehr am Markt.“ Er muss nun aber weiter der Dinge harren: „Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.“

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