Weil am Rhein Der Lärmaktionsplan ist beschlossen

Saskia Scherer
Auch auf der gesamten Ötlinger Dorfstraße soll Tempo 30 gelten, lautet ein Ziel des Lärmaktionsplans. Foto: saskia Scherer

Verkehr: Gemeinderat stimmt der dritten Stufe zu / Maßnahmen werden bei Behörden eingereicht

Weil am Rhein - Der Gemeinderat hat am Dienstagabend die dritte Stufe des Lärmaktionsplans (LAP) einstimmig beschlossen. Mit dem Beschluss liegt der Verwaltung ein strategisches Planwerk vor, welches als Grundlage für die Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen anzusehen ist. Nun müssen die entsprechenden Behörden zustimmen.

Tempo 30 auf nahezu allen Straßen durch Wohngebiete und eine Reduzierung des Tempos auf der Zollfreien Straße auf 70 Stundenkilometer – dies sind die beiden wesentlichen Ziele des neuen LAP. Neu aufgenommen wurde, eine Temporeduzierung in der Ortsdurchfahrt Ötlingen auf 30 Stundenkilometer ganztags bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Antrag für Friedlingen

Andreas Rühle (UFW) bewertete die Weiterentwicklung des Plans als „vollen Erfolg“. Die Bevölkerung sei aktiv eingebunden worden. „Viele Aspekte wurden aufgenommen“, lobte er.

Er bemängelte allerdings, dass für die Hauptstraße in Friedlingen keine Untersuchung in Bezug auf Tempo 30 vorgenommen worden sei. Tempo 30 gilt dort bereits nachts. „Im neuen Lärmaktionsplan ist die Hauptstraße aber keine Vorbehaltsstraße mehr“, so Rühle. Sein Antrag lautete, das Tempo ganztägig zu reduzieren sowie für eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung zu sorgen. „Der Verkehr würde entschleunigt, dadurch würde es sicherer und auch der Radverkehr kann weg vom Gehweg.“ Ein strategisches Ziel der Stadt laute schließlich, die Mobilität zu verbessern.

Erster Bürgermeister Christoph Huber wies darauf hin, dass er den LAP gerne so beschließen lassen und den Antrag separat betrachten würde. „Tempo 30 würde dann auch für den ÖPNV gelten, also auch für die Tram“, stellte er klar. „Das müssen wir sauber aufbereiten.“ Die mobile Überwachung sei „ein gutes Thema“ für die Verkehrskommission, ein Gremium aus den Reihen des Gemeinderats.

„Schilder genügen nicht“

Die CDU begrüße den Lärmaktionsplan mehrheitlich, erklärte Fraktionsvorsitzender Claus Weibezahl. „Eine einheitliche Meinung ist hier wohl nie möglich.“ Dass Ötlingen mit aufgenommen wird, unterstützte die Fraktion, ebenso wie die Zollfreie Straße. „Wenn alles so durchkommt, ist aber auch eine konsequente Überwachung nötig“, meinte Weibezahl. „Schilder allein genügen nicht.“

Das könne er nur unterstützen, meinte Thomas Harms (FDP). Er fand es „sehr positiv, dass sich alles so entwickelt hat“. Harms erinnerte noch daran, dass auf der Hauptstraße in Alt-Weil oder auf der Römerstraße bereits Tempo 30 gilt und dies auch sein Anliegen für die Turm- und Bühlstraße war. „Jetzt haben wir es.“

Huber verwies auf verschiedene Straßenbaulastträger. Ohne Zustimmung durch Regierungspräsidium und Landratsamt könne die Temporeduzierung nicht angeordnet werden.

OB Wolfgang Dietz sprach von einem Damoklesschwert: „Bund und Land denken oft nach, ob ihre Straßen am richtigen Ort sind.“ Es seien Abstufungen möglich, so dass die Straßenbaulast am Ende auf kommunaler Ebene lande. „Das muss man mit sehr viel Bedacht angehen, nicht dass die Kommune die gesamten Straßen zu übernehmen hat.“

Freude in Ötlingen

Thomas Bayer (Grüne) erklärte: „Wir hätten uns andere Ergebnisse gewünscht.“ Dass Ötlingen gewinnen könne, sei wichtig. Er hoffe auf noch niedrigere Unfallzahlen. Auch er war der Meinung, dass Schilder allein nicht ausreichen.

Der Ötlinger Ortsvorsteher Günther Kessler dankte der Verwaltung für den Einsatz, durch den die Dorfstraße doch noch aufgenommen wurde. „Wir haben enge Straßen, viele Höfe und Wirtschaften an der Straße.“ Es gehe doch auch um Unfallverhütung, meinte Wolfgang Roth-Greiner (FDP). Der OB wies noch einmal darauf hin, dass im Lärmaktionsplan nur der Lärm berücksichtigt wird. „Würden nur E-Autos durch Ötlingen fahren, könnten die das mit Tempo 50 tun.“ Huber wollte die Euphorie bremsen: „Die Schilder hängen noch nicht.“

Die Verwaltung wurde nun beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – umzusetzen. Bei Zuständigkeit anderer Baulastträger ist der LAP inklusive Maßnahmenkatalog bei den betreffenden Institutionen mit der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen.

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