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Weil am Rhein Die Gebühren werden erlassen

Marco Fraune

Corona: Regelungen für Kindertagesstätten, Kernzeitbetreuung, Musikschule und Volkshochschule

Weil am Rhein - Entgegen der Satzung erhalten Eltern wegen der Schließung der Kita die Gebühren erlassen. Soweit kein Online-Unterricht erfolgte, ist dies auch bei der Musikschule der Fall. Nur für Kursstunden, die noch gegeben werden konnten, müssen zudem die Teilnehmer in der Volkshochschule zahlen. Wie berichtet, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für den Erlass der Gebühren gestimmt.

Für die Notfallbetreuung in den Kitas und der Kernzeitbetreuung wird damit für den Zeitraum vom 17. März bis zum 19. April auch keine Benutzungsgebühr erhoben.

Zwar will die Verwaltung den Gemeinderat nach Ende der Schließzeit über die finanziellen Auswirkungen informieren, doch eine grobe Orientierung gibt es schon. So liegen die entstandenen Einnahmeausfälle laut Verwaltung derzeit bei etwa 350 000 Euro, wobei sich je nach Schließzeit der Betrag noch erhöht. Über die „Soforthilfe für Familie“, ein Landestopf mit 100 Millionen Euro gefüllt, hat Weil 198 000 Euro erhalten.

Die Einnahmeausfälle bei den städtischen Kitas betragen laut Hauptamtsleiterin Annette Huber 86 000 Euro, hinzu kommen noch 100 000 Euro bei den kirchlichen und freien Trägern, mit denen noch Gespräche geführt werden sollen.

Zudem gibt es einen Einnahmeausfall für die Kernzeitbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 10 000 Euro. Diese Beträge ergeben also den Betrag vom Land. OB Wolfgang Dietz erwartet, dass noch eine landesweite Regelung zur Lastenverteilung angestrebt werde.

Zunächst einmal sind die Kita-Gebühren für Mai ausgesetzt, wobei für April dies von der Abrechnung noch nicht möglich war (wir berichteten ausführlich). Gegebenenfalls kommt es noch zum Kita-Gebührenerlass im Juni, muss die Hauptamtsleiterin zuerst noch die weiteren Wiedereröffnungen abwarten.

Die Notbetreuung ist jedenfalls schon deutlich ausgeweitet worden. Waren es zu Beginn nur 20 bis 25 Kinder von Eltern, die beide in systemrelevanten Berufen tätig waren, sind es nun schon 80 Kinder in der Notbetreuung. Huber: „Wir rechnen mit weiteren.“ Für die erweiterte Notbetreuung würden seit der Zeit nach den Osterferien auch die satzungsgemäßen Gebühren gefordert, angepasst an die Nutzungsintensität.

Wie hoch sich die Ausfälle bei der Musikschule und der VHS belaufen, könne noch nicht beziffert werden, so Huber. Denn zum Teil erfolgte Online-Unterricht, womit dann kein Erlass ansteht. Axel Schiffmann (UFW) berichtete für die Musikschule hier von positiven Erfahrungen.

Nicole Sütterlin (Grüne) unterstützte das Vorgehen, die Gebühren zu erlassen. „Das steht einer kinderfreundlichen Kommune sehr gut an.“ Dass betreuende Eltern aktuell vor großen Herausforderungen gestellt sind, ist der Stadtspitze bewusst. Dietz: „Wir sind sehr eng im Dialog mit der Elternschaft.“

Dies findet auch in der Beschlussvorlage als Begründung Niederschlag, warum die Gebühren erstattet werden sollen: „Da die Familien in der aktuellen Situation bereits sehr stark belastet sind und oft auch Sorgen über die finanzielle Situation zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld oder um den Arbeitsplatz hinzukommen und die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen über eine langen Zeitraum nicht erbracht werden kann, wird vorgeschlagen, auf die Kita-Gebühren während der Schließzeit zu verzichten.“

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