Eine Vielzahl der digitalen Themen werden derzeit im Hauptamt von der Abteilung für Information und Kommunikation sowie der Abteilung Zentrale Dienste bearbeitet, heißt es in der Vorlage. Vorangetrieben wird das Entwicklungstempo vom Onlinezugangsgesetz (OZG), das die Gemeinden verpflichtet, bis Ende 2022 die Verwaltungsdienstleistungen elektronisch anzubieten. Daneben gibt es auch innerhalb der Verwaltung weitere große Änderungspotenziale – Stichwort E-Akte, E-Rechnung oder E-Posteingang.
Die Stelle werde zwar im Hauptamt angesiedelt, unterstütze aber die anderen Ämter zentral, erklärte Hauptamtsleiterin Annette Huber. Johannes Foege (SPD) befürchtete, dass der Personalmarkt ziemlich leer sein dürfte. Das vorgesehene Gehalt bezeichnete er als „etwas mickrig“. Auch Ulrike Fröhlich (Grüne) war die Bezahlung ins Auge gesprungen. Es handele sich aber um die übliche Einstufung, meinte Huber.