Die über Mittag geblitzten Fahrzeuge fuhren in der Spitze rund 50 Stundenkilometer. Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Höhe der Übertretung.
Wann der Blitzer auslöst
Warum der Blitzer in der Tempo 30er-Zone erst ab einer Geschwindigkeit von 39 Stundenkilometern auslöst, erklärt Michael Wolf. Zum einen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Toleranzgrenze von fünf Stundenkilometern, zum anderen werden noch zusätzlich drei Kilometer abgezogen. Dies deshalb, weil die in Deutschland zugelassenen vier Radaranlagen unterschiedlich sind. Zwar sind alle geeicht, doch können die Messwerte von Gerät zu Gerät minimal variieren.
In Weil am Rhein werden pro Monat vier Kontrollen zu je sechs Stunden an unterschiedlichen Standorten durchgeführt. Schwerpunkte sind die Hauptstraße von Alt-Weil bis Friedlingen, die Ortsdurchfahrten in Haltingen, Ötlingen und Märkt sowie Straßen an Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen. „Aus diesen Bereichen kommen auch die meisten Reklamationen“, weiß Strohmeier. Gelegentlich wird, wie jüngst in Haltingen, auch nachts kontrolliert. Eine Erfahrung macht der Gemeindevollzugsdienst immer wieder. Die Leute schätzen die Geschwindigkeit oft falsch ein. „Das ist auch schwierig und normal“, sagt Strohmeier, der von jeder Kontrolle ein Protokoll anfertigt.
Subjektive Wahrnehmung
Die subjektive Wahrnehmung über die Höhe der Geschwindigkeit ist eine andere und hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie zum Beispiel einer Bebauung, der Lärmsituation, der Verkehrsdichte oder der Breite der Straße. Nicht immer sind Autofahrer zu schnell, wie Bürger bei ihren Beschwerden im Rathaus gemeint haben. Das belegen die Kontrollen. Ein Ortschaftsrat eines Weiler Stadtteils beispielsweise, der bei einer Geschwindigkeitsmessung zufällig zugegen war, schätzte die Geschwindigkeit von jeden zweiten Auto falsch ein.
Ein Blitzer – drei Fotos
Löst der Blitzer bei einer Geschwindigkeitsübertretung aus, dann werden als Beweismittel drei Fotos angefertigt: eine Gesamtansicht, ein Foto, auf dem nur das Kennzeichen zu sehen ist und eines, das deutlich den Fahrer zeigt. Dabei darf laut Gesetz aus Gründen des Datenschutzes auf dem Foto nur der Fahrer erkennbar sein, nicht aber Mitfahrer. Auch lassen sich die Fotos auf dem Computer nur mit einer speziellen Software öffnen, ehe sie an das Ordnungsamt zur weiteren Bearbeitung weitergereicht werden.