Die Einreise entgegen ein bestehendes Einreiseverbot hat für einen 22-Jährigen mit der Einlieferung in eine Abschiebehaftanstalt geendet, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Der Mann war im Februar 2024 nach Kroatien abgeschoben worden.
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22-Jähriger sitzt jetzt in Abschiebehaft.
Die Einreise entgegen ein bestehendes Einreiseverbot hat für einen 22-Jährigen mit der Einlieferung in eine Abschiebehaftanstalt geendet, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Der Mann war im Februar 2024 nach Kroatien abgeschoben worden.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den syrischen Staatsangehörigen am Dienstagabend als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein-Friedlingen. Der 22-Jährige konnte keine gültigen Reisedokumente vorlegen. Eine Überprüfung ergab, dass er im Januar aus Österreich kommend unerlaubt nach Deutschland eingereist war und im Februar im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Kroatien abgeschoben wurde. Aufgrund dieser Abschiebung bestand gegen den jungen Mann ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Dem Antrag auf Abschiebehaft wurde zugestimmt, weshalb die Einlieferung in eine Abschiebehaftanstalterfolgte.