Weil am Rhein. Mit der Neuordnung der Grundsteuer, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, erhalten die Bodenrichtwerte eine entscheidende Rolle. Von ihnen hängt ab, wie viel Grundsteuer die Kommunen erheben können. Ein Bodenrichtwert gibt an, was ein Grundstück in einer bestimmten Lage wert ist. Derzeit sind die neuen Bodenrichtwerte aus dem Bereich des interkommunalen Gutachterausschusses indes noch nicht verfügbar, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.