Weil am Rhein Erster Impftag im neuen Jahr

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Im Rathaus wird wieder geimpft. Foto: zVg/Bähr

Aktion: Anmeldung erforderlich / Seniorenberatungsstelle hilft

Weil am Rhein. Der erste Impftag im Weiler Rathaus im neuen Jahr geht am Donnerstag, 20. Januar, über die Bühne. Dann macht das Mobile Impfteam (MIT) des Landkreises Lörrach ab 9.30 Uhr wieder Station im Verwaltungsgebäude. Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen angeboten. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Diese Terminbuchungen sind ausschließlich über die Internetseite unter www.loerrach-landkreis.de/corona/impfen des Landkreises möglich. Ältere Menschen, die einen Termin benötigen, aber keine Möglichkeit haben, diesen online zu buchen, erhalten bei Christiane Wagener von der Seniorenberatungsstelle telefonisch unter 07621/704187 und 0176/45977114 oder per Mail seniorenberatungsstelle@ weil-am-rhein.de Unterstützung. Die Öffnungszeiten der Seniorenberatungsstelle sind: mittwochs von 9.45 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 9.45 bis 12 sowie 13 bis 15 Uhr.

Neben den Mitarbeitern des MIT, die die Registrierung und den Impfvorgang selbst vornehmen, ist auch der Ortsverein des DRK zur Überwachung der Geimpften vor Ort. Des Weiteren werden wieder Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Empfang eingesetzt.

„Die Lage ist weiterhin sehr ernst. Gerade jetzt, wo die Omikron-Virusvariante volle Fahrt aufnimmt, brauchen wir diese Impfaktionen vor Ort. Deshalb stellen wir gerne die räumliche Infrastruktur unseres Rathauses und die Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden zur Verfügung. Jede Impfung bringt uns einen kleinen Schritt voran im Kampf gegen die Pandemie“, macht Oberbürgermeister Wolfgang Dietz klar.

Für alle Impfungen wird ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Führerschein) benötigt sowie das Aufklärungsmerkblatt, Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung. Zudem sollten der Impfnachweis und die Krankenkassenkarte mitgebracht werden. Eine Zweitimpfung ist nur möglich, wenn der Nachweis der Erstimpfung vorliegt. Bei Boosterimpfungen ist der Nachweis der Erst- und Zweitimpfung von Nöten. Unter 16-Jährige können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden.

Damit der Ablauf reibungslos vonstatten geht, empfehlen Landratsamt und Stadtverwaltung, die benötigten Unterlagen, den Anamnese- und Einwilligungsbogen, bereits ausgefüllt mitzubringen. Diese sind auf der Seite der Terminbuchung zu finden. Die Organisatoren bitten zudem, maximal fünf Minuten vor dem gebuchten Termin zum Rathaus zu kommen. So können lange Warteschlagen verhindert werden.

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