Weil am Rhein Für freie Sicht sorgen

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Hecken und Sträucher sollten bis Ende des Monats zurückgeschnitten werden. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein/Bähr

Verwaltung erinnert an Rückschnitt

Hecken, Sträucher, Büsche und Bäume, die von Grundstücken auf Straßen, Geh- und Radwege hineinragen, können nicht nur ein Ärgernis, sondern sogar eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Dabei führt der Wildwuchs ist nicht nur für Radfahrer und Fußgänger zu Unannehmlichkeiten, auch der motorisierte Verkehr hat immer wieder mit zumindest eingeschränkter Sicht zu kämpfen, betont die Stadtverwaltung. Das kann immer wieder zu gefährlichen Situationen führen.

Die Stadtverwaltung Weil am Rhein bittet daher die Grundstückseigentümer, die Rückschnitte bis Ende des Monats vorzunehmen.

Naturschutz beachten

Das Straßengesetz für Baden-Württemberg verpflichtet zur Durchführung dieser Maßnahmen. Äste, die bis zu einer Höhe von 4,50 Metern in den Luftraum über der Straße hineinragen, müssen entfernt werden. Über Rad- und Gehwegen ist eine ausreichende Höhe von 2,50 Metern freizuhalten. Auch Verkehrszeichen dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

Rodungsarbeiten oder Baumentfernungen sind bis zum 28. Februar ebenfalls erlaubt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es dann nicht mehr gestattet, Bäume, Pflanzen und Gehölze zu entfernen, die als Nistplätze oder Lebensstätten für Vögel und andere wild lebende Tiere dienen, also naturschutzrechtliche Belange dagegensprechen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jederzeit zulässig.

Ziel dieser Regelung ist, die Lebensstätten wild lebender Tierarten zu erhalten und vor allem Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen.

Anordnung möglich

Sollten die Eigentümer dieser Bitte nicht nachkommen, können sie von der Unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung zum Rückschnitt verpflichtet werden, teilt die Stadt mit. Geschieht das auch trotz Aufforderung nicht, wird der Rückschnitt kostenpflichtig angeordnet und dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Die Untere Straßenverkehrsbehörde empfiehlt auch deshalb eine regelmäßige Kontrolle der Anpflanzungen.

Stellen Hecken, Sträucher oder Bäume eine Gefahr für den Verkehr dar, kann dies bei der Stadtverwaltung telefonisch unter 704674 oder per E-Mail an verkehr@weil-am-rhein.de gemeldet werden.

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