Weil am Rhein Gemeinsam für freie Straßen

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Die Räum- und Streufahrzeuge stehen bereit. Der Betriebshof ist für den Winter gerüstet. Foto: zVg/Bähr

Verkehr: Im Fall eines Wintereinbruchs sind neben der Verwaltung auch die Bürger gefragt

Noch sind die Temperaturen mild, sollte Frau Holle in diesem Winter ihre Betten aber noch kräftig ausschütteln, sind die Stadtverwaltung Weil am Rhein und der Betriebshof gerüstet. Aber nicht nur die Kommune hat in der kalten Jahreszeit gewisse Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen, auch Straßenanlieger sind gefordert.

Weil am Rhein. Während die weiße Pracht für die einen Vergnügen verheißt, bedeutet sie für die anderen eine Menge Arbeit. So sind beispielsweise 34 Personen dann für den Betriebshof im Einsatz, wenn in Weil am Rhein und den Ortsteilen Schnee und Eis für gefährliche Verhältnisse sorgen, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Ein großer Laster, ein kleiner, zwei große Traktoren und fünf kleine stehen für den Winterdienst zur Verfügung. Und auch der Salzspeicher sei gut gefüllt. „Wir haben circa 200 Tonnen Salz auf Lager“, wird Andrea Müller, Leiterin des Betriebshofs der Stadt Weil am Rhein, zitiert.

Grundsätzlich gelte für den Winterdienst der Kommune: Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach der konkreten Gefährdungslage. Die Art und Bedeutung des Verkehrswegs sind dabei genauso zu berücksichtigen wie die potenzielle Gefährlichkeit und der zu erwartende Verkehr. Diese Parameter bestimmen für die Gemeinde den Zeitpunkt als auch die Häufigkeit der Winterdiensttätigkeit. Eine Stadt ist laut Rechtsprechung verpflichtet, Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Eine Priorisierung nach Verkehrswichtigkeit sei für Weil am Rhein erstellt worden: Erst das Hauptverkehrsnetz, dann die Busrouten, dann die Hanggebiete.

Außerdem wurde mit dem seit Winter 2019/2020 geltenden Räum- und Streuplan ein neuer Schwerpunkt auf den Fuß- und Radverkehr gelegt.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, muss sich der Straßenverkehr den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Es bestehe auch kein Anspruch von Anwohnern und Straßenbenutzern auf eine bestimmte, zeitliche Reihenfolge der Streu- und Räumarbeiten oder die Räumung einer bestimmten Straße. „Wenn es möglich ist, räumt der Betriebshof auch weitere, nicht im Räumplan aufgeführte Straßen. So zum Beispiel im vergangenen Winter, als außergewöhnlich viel Schnee gefallen ist“, macht Markus Rotzler, der Leiter der Abteilung Verkehr und Tiefbau, deutlich.

Bei Schneefall ist Schippen angesagt

Die städtische „Streupflicht-Satzung“ regelt die Pflichten der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege. Unter anderem sind Flächen auf solcher Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist, heißt es seitens der Stadt. In der Regel: mindestens auf einer Breite von 1,50 Meter.

Bei Schnee- und Eisglätte gilt es, die Gehwege rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benutzt werden können. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. „Mit einmal Schneeschippen ist es also nicht getan.“

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