Am Sonntag reiste der algerische Staatsangehörige am Grenzübergang Weil am Rhein-Friedlingen nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle des Mannes in einer grenzüberschreitenden Straßenbahn stellte sich heraus, dass er mehrfach zur Fahndung ausgeschrieben war. Wegen mehreren Diebstahlsdelikten war der in der Schweiz lebende Mann durch die deutsche Justiz zu einer Geld- beziehungsweise Haftstrafe verurteilt worden. Zudem bestand noch ein mehrjähriges Einreiseverbot für Deutschland. Da die Geldstrafe vor Ort nicht bezahlt werden konnte, erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung der insgesamt zehnmonatigen Haftstrafe. Da der Gesuchte zudem eine geringe Menge Drogen mit sich führte, leitete die Bundespolizei nicht nur ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Einreisesperre, sondern auch wegen eines Betäubungsmitteldeliktes ein.