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Weil am Rhein Grünstreifen ist kein Parkplatz

Weiler Zeitung
Steine des Anstoßes: Auf dem Grünstreifen darf nicht geparkt werden. Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Nonnenholz: SV Weil und Schwimmbadnutzerin machen ihrem Ärger Luft / Vorschläge so nicht realisierbar

Eine „Überraschung“ hat der SV Weil bei seinem Trainingsauftakt diese Woche erlebt: Durch den Austausch der runden Poller durch Mauersteine entlang des Stadions seien zehn Parkmöglichkeiten weggefallen und die Parksituation für die Sportler im Nonnenholz weiter verschärft worden, kritisierte der Verein gestern.

Von Saskia Scherer

Weil am Rhein. In der Stellungnahme schildert der Sportverein, wie oft der LGS-Parkplatz, der „von der Stadt zugewiesene Parkplatz für die Sportler, Gäste und Zuschauer“, aufgrund anderer Veranstaltungen nicht verfügbar sei. „Und das ist ja nur die halbe Wahrheit. Durch Vermietung nach Basel gibt es noch weitere Termine, an denen der Parkplatz komplett besetzt ist“, heißt es.

Als Beispiel aus der Praxis genannt werden etwa die Heimspiele des SV Weil gegen den Kehler FV am 14. September, gegen den FC Denzlingen am 28. September und gegen den FC Teningen am 9. November. Aufgrund des Stoffmarkts, des Flohmarkts oder durch Vermietung sei der LGS-Parkplatz an den genannten Tagen besetzt gewesen. Offiziell gesperrt gewesen sei der Park- und Festplatz vom 10. Oktober bis zum 23. November. Und auch beim Verbandsligaspiel gegen den SV Kuppenheim am 7. Dezember sei der Parkplatz weiterhin nicht verfügbar und mit Schranken abgeriegelt gewesen. „Alleine im genannten Zeitraum fanden 76 Heimspiele der Aktiven und Junioren der Weiler Fußballer statt“, schildert der Verein.

Den mit dem Reisebus oder Kleinbussen angereisten Mannschaften habe der SV Weil keinen Parkplatz anbieten können, weshalb diese ihre Fahrzeuge entweder im absoluten Halteverbot direkt vor dem Sanitärtrakt oder in der Einfahrt zum Tennisclub abstellten. „Zuschauer mussten extra bezahlen für den Laguna-Parkplatz, Spieler ebenso“, lautet jeweils das Fazit. Eine Anfrage an die Stadtverwaltung im November durch den Verein sei unbeantwortet geblieben.

Verärgerte Mutter

Die Parkplatzsituation im Nonnenholz hat auch eine verärgerte Mutter zum Anlass genommen, sich an die Stadt sowie unsere Zeitung zu wenden. Um ihren Sohn zur Schwimmschule im Laguna Badeland zu bringen, habe sie bereits „die wildesten Parkmöglichkeiten“ ausprobiert. „Denn es ist wohl seitens der Stadt nicht gewünscht, dass man vor dem Sportlereingang – dem Zutritt zur Schwimmschule – parkt.“

Vor Weihnachten habe sich die ganze Situation deutlich entspannt, als „erboste Schwimmbadnutzer“ die Steinkugeln vor den Parkbuchten verschoben hätten. So habe man einen Parkplatz in der Nähe bekommen – bis die Parkbuchten mit großen Wackersteinen versperrt wurden. „Ich habe eine Stinkwut – und bin damit nicht alleine“, so die Mutter.

Ihre Familie besuche das Schwimmbad auch sehr oft in der Freizeit und parke dann immer auf dem kostenpflichtigen Laguna-Parkplatz. „Aber Schwimmkurs ist keine Freizeit. Da muss pünktlich begonnen werden.“ Und sie selbst nutze das Bad beim Bringen ihres Kindes nur zum Warten. Sie schlägt nun vor, dass Schwimmkursnutzer und Sportler mit Dauerkarte einen zeitlich begrenzten Parkausweis erhalten, der hinter der Windschutzscheibe platziert wird, so dass klar ist, wer die Parkbucht nutzt. „Alle anderen bekommen einen Strafzettel.“

Antwort der Stadt

Das funktioniert so aber offenbar nicht: Der heute noch geltende Bebauungsplan Landesgartenschau weist zwischen der Dr.-Peter-Willmann-Allee und dem dahinter liegenden Rad- und Gehweg einen Grünbereich aus, also keine Parkplatzfläche, heißt es in der unserer Zeitung vorliegenden Antwort von Erster Bürgermeister Christoph Huber. Leider hätten aber immer mehr Autofahrer diesen Grünstreifen zum Parken genutzt – „auch auf teilweise abenteuerliche Weise“. Des Öfteren hätten Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen, die vor den DLRG-Garagen widerrechtlich abgestellt worden waren. Auch entsprechende Pfosten hätten nur eine beschränkte Wirkung entfaltet.

Für die geforderten Kurzzeitparkplätze sei schlicht kein Platz: Die Mindestmaße für Parkplätze seien mit fünf Metern angegeben, diese Länge finde sich nicht zwischen Straße und Radweg. Die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge würden also auf den Radweg hinausragen und mit dem Kofferraum fast noch auf der Dr.-Peter-Willmann-Allee stehen. Diese sei wiederum aufgrund ihrer Breite auch nicht für ein- und ausparkende Kraftfahrzeuge geeignet.

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