Ihre Familie besuche das Schwimmbad auch sehr oft in der Freizeit und parke dann immer auf dem kostenpflichtigen Laguna-Parkplatz. „Aber Schwimmkurs ist keine Freizeit. Da muss pünktlich begonnen werden.“ Und sie selbst nutze das Bad beim Bringen ihres Kindes nur zum Warten. Sie schlägt nun vor, dass Schwimmkursnutzer und Sportler mit Dauerkarte einen zeitlich begrenzten Parkausweis erhalten, der hinter der Windschutzscheibe platziert wird, so dass klar ist, wer die Parkbucht nutzt. „Alle anderen bekommen einen Strafzettel.“
Antwort der Stadt
Das funktioniert so aber offenbar nicht: Der heute noch geltende Bebauungsplan Landesgartenschau weist zwischen der Dr.-Peter-Willmann-Allee und dem dahinter liegenden Rad- und Gehweg einen Grünbereich aus, also keine Parkplatzfläche, heißt es in der unserer Zeitung vorliegenden Antwort von Erster Bürgermeister Christoph Huber. Leider hätten aber immer mehr Autofahrer diesen Grünstreifen zum Parken genutzt – „auch auf teilweise abenteuerliche Weise“. Des Öfteren hätten Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen, die vor den DLRG-Garagen widerrechtlich abgestellt worden waren. Auch entsprechende Pfosten hätten nur eine beschränkte Wirkung entfaltet.
Für die geforderten Kurzzeitparkplätze sei schlicht kein Platz: Die Mindestmaße für Parkplätze seien mit fünf Metern angegeben, diese Länge finde sich nicht zwischen Straße und Radweg. Die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge würden also auf den Radweg hinausragen und mit dem Kofferraum fast noch auf der Dr.-Peter-Willmann-Allee stehen. Diese sei wiederum aufgrund ihrer Breite auch nicht für ein- und ausparkende Kraftfahrzeuge geeignet.