Weil am Rhein Gutachterausschuss hat Werte ermittelt

pd
Die Bodenrichtwerte sind abrufbar. Foto: Pixabay

Die Bodenrichtwerte für Städtebau sind auf dem Portal „Boris BW“ nun abrufbar.

Wie der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein bekannt macht, hat dieser, gemäß Paragraf 196 Absatz 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit Paragraf 12 der Gutachterausschussverordnung BW, die Bodenrichtwerte BauGB für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 1. Januar 2023 ermittelt.

Für zahlreiche Kommunen

Die festgesetzten Bodenrichtwerte werden nach den oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit bekannt gemacht, heißt es in der Mitteilung. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf dem Portal BORIS BW für die Bürger von Weil am Rhein, Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen, Rümmingen sowie Wittlingen nun abrufbar.

Kein Jahresbericht

Ein Jahresbericht über den Grundstücksmarkt im Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss wurde jedoch nicht herausgegeben.

Für Fragen rund um das Thema Bodenrichtwerte ist die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zuständig. Diese hat ihren Sitz im Haltinger Rathaus, Große Gass  5. Die und Sachbearbeiter sind unter anderem per E-Mail an gutachterausschuss@weil-am-rhein.de erreichbar.

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