Wie der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein bekannt macht, hat dieser, gemäß Paragraf 196 Absatz 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit Paragraf 12 der Gutachterausschussverordnung BW, die Bodenrichtwerte BauGB für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 1. Januar 2023 ermittelt.