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Weil am Rhein „Hellgrün“ für die Kirche St. Georg

Gottfried Driesch
Die Kirche St. Georg steht auf „hellgrün“ und ist dadurch in ihrem Bestand nicht gefährdet. Foto: Gottfried Driesch

Die Gemeinde Haltingen ist vergleichsweise wenig von der Neuordnung der evangelischen Kirchengebäude betroffen.

Sparen ist das Gebot der Stunde. Nicht nur für die normalen Bürger, sondern auch für die evangelische Kirche.

Um die Gemeindemitglieder der evangelischen Kirchengemeinde Haltingen über die anstehenden Maßnahmen zu informieren, hatte diese am Sonntag zu einer Gemeindeversammlung in die Kirche St. Georg eingeladen. Thema war der aktuelle Stand der Gebäudeplanung im Rahmen des Strukturprozesses „ekiba 2032“.

Kirche fit für die Zukunft machen

Sinn und Zweck der Strukturreform ist es, die Kirche fit für die Zukunft zu machen. Die finanziellen Mittel werden in den kommenden Jahren deutlich kleiner werden. Immer weniger Menschen sind noch Mitglied in der Kirche. Speziell für Haltingen heißt das: Seit dem Jahr 2002 schrumpfte die Mitgliederzahl von 3216 auf 2089 im Jahr 2022. Das ist ein Minus von 38 Prozent.

Die Vorsitzende des Ältestenkreises, Angelika Walliser, machte die Teilnehmer der Gemeindeversammlung mit den vorgesehenen Maßnahmen vertraut. In Haltingen gibt es drei kircheneigene Gebäude. Neben der Kirche St. Georg sind dies das Gemeindehaus und das Pfarrhaus. Die Pfarrhäuser bleiben bei den weiteren Überlegungen erst einmal unberücksichtigt. Ein Kernstück des Prozesses „ekiba 2032“ ist die Bewertung jedes kircheneigenen Gebäudes. Dabei muss der individuelle „Bauwiederherstellungswert“ (BWW) ermittelt werden. Das ist ein theoretischer Wert, er soll den prognostizierten, langfristigen Aufwand zur Unterhaltung widerspiegeln.

Gebäudeampel hat vier Farben

Die Badische Landeskirche hat für jede Kirchengemeinde eine Obergrenze für den BWW festgelegt, der sich nach der Zahl der Gemeindemitglieder richtet. Jedes Gebäude, das in der „Bewertungsampel“ auf „grün“ gesetzt wird, belastet mit seinem BWW das Budget der Gemeinde.

Welche Gebäude auf „grün“ gesetzt werden, liegt in der Eigenverantwortung der Gemeinden. Nur darf die Summe der BWW die festgelegte Obergrenze nicht übersteigen.

Die Kirche St. Georg ist auf „hellgrün“ eingestuft, da der Gebäudeunterhalt zum großen Teil von weltlichen Stellen getragen wird. Das Gemeindehaus Kirchstraße 10 wurde auf „grün“ gestellt. Bei diesem bleibt also alles weitgehend beim Alten.

„Rot“ heißt nicht Verkauf, sondern kein Unterhalt

Pfarrerin Christina Günther-Fiedler stellte klar, dass eine Gebäudeeinstufung auf „rot“ nicht bedeute, dass das Gebäude verkauft werden müsse. Lediglich würde sich die Landeskirche künftig nicht mehr um die Gebäudeunterhaltung kümmern. Durch die neuen Regelungen sei man in der Kirchengemeinde Haltingen eigentlich nicht überrascht worden.

Besonders neue und kürzlich sanierte Gebäude seien jetzt auf „rot“ gesetzt worden, erklärt Pfarrerin Günther-Fiedler weiter. Bei solchen Gebäuden sei in den kommenden Jahren mit keinen größeren Baumaßnahmen zu rechnen, so dass das Risiko von weiteren Bauunterhaltungsmaßnahmen recht gering sei.

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