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Weil am Rhein Heroin im Motorraum versteckt

Weiler Zeitung
Der Fahrer wurde verurteilt. Foto: sba/David Ebener

Gericht: Urteil lautet zwei Jahre und vier Monate Haft für Rauschgiftschmuggler

Weil am Rhein - Tausende Autos passieren jeden Tag den Grenzübergang Weil am Rhein auf der A 5. Trotz dieses Massenandrangs gelingt es den Zöllnern immer wieder, Schmuggler aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu gehört neben viel Erfahrung auch Menschenkenntnis und manchmal ein wenig „Bauchgefühl“.

So war es auch am 26. März. Ein Citroën C4 mit Niederländischem Kennzeichen wollte gegen 22.15 Uhr in die Bundesrepublik einreisen. Die beiden Insassen hatten ein stark südländisches Aussehen – das passte irgendwie nicht zusammen.

Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, stammten beide Männer ursprünglich aus Spanien. Der 51-Jährige Fahrer wohnt seit 25 Jahren in den Niederlanden. Das Auto gehörte seiner Ehefrau.

Plastikbeutel mit 298,4 Gramm Heroin

Bei der ersten Kontrolle fielen Plastikbeutel und Klebeband im Fußraum des Fahrzeugs auf. Dies veranlasste die Zöllner, das Fahrzeug näher zu untersuchen. Im Motorraum fanden sie, versteckt im Wasserkasten, einen Plastikbeutel mit 298,4 Gramm Heroin. Beide Insassen wurden festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft.

Nun wurde die Sache vor dem Schöffengericht Lörrach verhandelt. Der 51-Jährige gab eine Erklärung ab, in der er den Transport des Rauschgiftes von Basel nach Hannover einräumte. Er habe aber nicht selber damit handeln wollen. Der 42 Jahre alte Beifahrer äußerte sich im Prozess nicht.

Umfangreicher Chatverlauf ausgewertet

Das Zollfahndungsamt hatte einen umfangreichen Chatverlauf dreier beschlagnahmter Handys ausgewertet. Daraus ergab sich, dass beide Männer fortlaufenden Kontakt betreffend des Betäubungsmittels hatten. Ein Navigationsgerät zeigte den Weg nach Hannover, wo das Betäubungsmittel um vier Uhr erwartet wurde.

Der Staatsanwalt wertete das Vorgehen als gemeinschaftliche Tat. Auch wenn der Beifahrer von den versteckten Drogen nichts gewusst haben will. Die Drogen seien gezielt in Basel übernommen worden. Unmittelbar danach wurde die Rückreise angetreten.

Minderschwerer Fall ausdrücklich ausgeschlossen

Einen minderschweren Fall schloss die Staatsanwalt ausdrücklich aus. Er beantragte für den 51-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Für den 42-Jährigen lautete der Antrag auf zwei Jahre, aber ohne Bewährung. Schließlich habe es sich um harte Drogen gehandelt.

„Es ist ein klassisches Beispiel für einen minderschweren Fall“, führte hingegen der Verteidiger des 51-Jährigen aus. Außerdem handle es sich nur um die „versuchte Einfuhr von Betäubungsmittel“, da sein Mandant ja an der Grenze erwischt worden war. Er beantragte eine Strafe auf Bewährung.

Die Verteidigerin des 42-Jährigen beantragte eine Freispruch mit Entschädigung für die Untersuchungshaft. Schließlich habe ihr Mandant nichts von dem Rauschgift gewusst.

Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten

Diesen Meinungen wollte sich das Gericht nicht anschließen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den 51-Jährigen Fahrer wegen unerlaubtem Handeltreiben in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

Eine Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht möglich. Der Beifahrer wurde wegen Beihilfe zu diesen Taten zu einer Strafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

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