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Weil am Rhein „Hitze erzeugt auch Stress“

Weiler Zeitung

Interview: Wie die Polizei auf Ruhestörungen an lauen Sommerabenden reagiert

An lauen, schönen Abenden mit Familie oder Freunden auf dem Balkon oder der Terrasse sitzen, grillen und Musik hören – das ist in diesem warmen Sommer besonders beliebt. Ebenso zieht’s die Leute vermehrt in Gartenwirtschaften oder auf die Straße. Dass es dabei mitunter etwas lauter wird, gefällt nicht allen.

Von Siegfried Feuchter

Weil am Rhein. Nachbarn beispielsweise, die früh raus müssen, stören sich am nächtlichen Lärm. Es gibt immer wieder mal Ärger, und die Polizei wird gerufen. Unsere Zeitung sprach darüber mit Dietmar Goeritz, dem stellvertretenden Leiter des Weiler Polizeireviers.

Frage: Herr Goeritz, muss die Polizei an warmen Sommertagen häufiger wegen Ruhestörung ausrücken?

Da sich das Leben im Sommer vielfach draußen abspielt, sich die Menschen auf verschiedene Art und Weise begegnen und teilweise auch Alkohol im Spiel ist, werden wir häufiger wegen Ruhestörung gerufen. Dies zumal, da Hitze auch Stress erzeugt, sich Reiz und Hemmschwellen verschieben und Meinungsverschiedenheiten zunehmen. Aber wir wollen nicht dramatisieren, bislang hielten sich die Klagen von Bürgern noch im Rahmen.

Frage: Wie reagiert die Polizei auf solche Anrufe?

Wenn gerade nichts Dringenderes anliegt, fahren wir raus. Zuvor wollen wir aber von den Beschwerdeführern wissen, ob sie die Nachbarn schon auf die Lärmbelästigung angesprochen haben. Denn gerne lässt man solche Probleme andere, sprich die Polizei, lösen.

Frage: Kann die Polizei aufgebrachte Gemüter beruhigen?

In der Regel klappt es schon, wenn wir beschwichtigend eingreifen. Gravierende Probleme hatten wir jedenfalls bislang nicht.

Frage: Gibt es in der Stadt Plätze, an denen es besonders laut zugeht?

Von Schwerpunkten will ich nicht reden. Rund um den Schlaichturm mit der S-Bahn-Haltestelle in der Nähe ist ein beliebter Treffpunkt für junge Leute. Hier geht es mitunter lauter zu. Auf dem Rathausplatz ist die Situation unverändert. Doch wir können erst einschreiten, wenn etwas passiert ist beziehungsweise eine Störung unmittelbar bevorsteht.

Frage: Ist ein Einsatz wegen Ruhestörung kostenpflichtig?

Für denjenigen, der die Ruhestörung meldet, nicht. Doch ein Ruhestörer wird zur Kasse gebeten, wenn wir zweimal wegen ihm ausrücken müssen, weil er beispielsweise die Musik zu laut aufgedreht hat. Das erste Mal kommt er noch mit einer Ermahnung davon, beim zweiten Mal ist unser Einsatz gebührenpflichtig. Außerdem folgt eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit.

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