Weil am Rhein Hunde müssen angeleint sein

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Hunde müssen angeleint werden. Foto: Pixabay

Leinenpflicht gilt ganzjährig im Landesgartenschau-Gelände und im Naturschutzgebiet Kiesgrube.

Im Landschaftspark Wiese gilt seit dem 1. April eine temporäre Leinenpflicht (wir berichteten). Auf Weiler Seite besteht ganzjährig eine Leinenpflicht auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände und im Naturschutzgebiet der Kiesgrube. Im Naturschutzgebiet geht es dabei darum, die Wildtiere – Feldhase, Fuchs, Reh, Dachs und Boden- sowie Halbbodenbrüter – zu schützen. Die Parkanlage im Nonnenholz wird dagegen von vielen Leuten zum picknicken oder Sport machen genutzt, erklärt Ranger Yannick Bucher.

Die Leinenpflicht zeigt Erfolg: 2019 waren in der Kiesgrube nur 50 Prozent der Hunde angeleint, mittlerweile sind es 70 bis 80 Prozent. Beim LGS-Gelände sieht es etwas schlechter aus: 2019 50 Prozent und mittlerweile 60 bis 68 Prozent, sagt Bucher.

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