Der Mann hatte dem deutschen Zöllner den Ausfuhrbeleg am Schalter zum Abstempeln vorgelegt. Auf dessen Frage, wo sich die angemeldete Ware befände, erklärte er, sie sei auf dem Dach des Autos, heißt es in einer Mitteilung des Zolls. Der Beamte fragte nochmals nach, ob der Mann das Fahrrad, das er laut Rechnungsdatum am Vortag im nördlichen Baden-Württemberg gekauft hatte, dabei habe. Darauf erhielt er die Antwort, das Rad sei draußen auf dem Auto seiner Frau.
Schon misstrauisch geworden, erklärte der Zollbeamte, er wolle die Ware sehen und würde ihn zum Fahrzeug begleiten. Darauf gab der Mann an, seine Frau sei mit dem Wagen noch zum Einkaufen unterwegs, und verließ den Schalterraum. Der Beamte ging ihm nach und fragte, wie er denn dann zum Zollamt gelangt sei, worauf der Schweizer eingestand, das Rad schon am Vortag ohne Stopp ausgeführt zu haben.