Weil am Rhein In Widersprüche verstrickt und schließlich aufgeflogen

Weiler Zeitung
Ein Mann verstrickte sich im Zollamt in Widersprüche. Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Zoll: Schweizer hat sein neues Fahrrad schon am Vortag über die Grenze geschafft / Saftiges Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit

Weil am Rhein. Mit einem Schwindel wollte sich ein 46-jähriger Schweizer die Ausfuhr eines in Deutschland gekauften, rund 6500 Euro teuren Fahrrads am Zollamt Weil am Rhein-Otterbach bestätigen und sich so den bezahlten Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von mehr als 1000 Euro vom Händler erstatten lassen. Dabei verstrickte er sich in Widersprüche und flog auf.

Der Mann hatte dem deutschen Zöllner den Ausfuhrbeleg am Schalter zum Abstempeln vorgelegt. Auf dessen Frage, wo sich die angemeldete Ware befände, erklärte er, sie sei auf dem Dach des Autos, heißt es in einer Mitteilung des Zolls. Der Beamte fragte nochmals nach, ob der Mann das Fahrrad, das er laut Rechnungsdatum am Vortag im nördlichen Baden-Württemberg gekauft hatte, dabei habe. Darauf erhielt er die Antwort, das Rad sei draußen auf dem Auto seiner Frau.

Schon misstrauisch geworden, erklärte der Zollbeamte, er wolle die Ware sehen und würde ihn zum Fahrzeug begleiten. Darauf gab der Mann an, seine Frau sei mit dem Wagen noch zum Einkaufen unterwegs, und verließ den Schalterraum. Der Beamte ging ihm nach und fragte, wie er denn dann zum Zollamt gelangt sei, worauf der Schweizer eingestand, das Rad schon am Vortag ohne Stopp ausgeführt zu haben.

Aufgrund des hohen Warenwerts leitete der Zollbeamte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und behielt eine Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld in Höhe von 1155 Euro ein. Dabei stellte der Zöllner auch fest, dass der Mann, der anschließend seine Heimreise antreten konnte, gar nicht verheiratet war.

Regeln für Bestätigung

„Die Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung für Privatpersonen zur Inanspruchnahme der Erstattung des Mehrwertsteuerbetrags durch den Einzelhändler wird immer nur bei der erstmaligen Ausfuhr der Ware erteilt, die vom Antragsteller mitgeführt werden muss“, erklärt Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach. Außerdem gelte das nur für Personen, die ihren Wohnsitz nicht nur vorübergehend im EU-Ausland haben.

„In Anbetracht der vielen Bewohner unserer Schweizer Nachbarregion, die täglich zu uns an den Schalter kommen, müssen wir glücklicherweise verhältnismäßig wenige Verstöße ahnden. In manchen Fällen reicht aber eine bloße mündliche Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld als Fingerzeig nicht mehr aus“, so Bendel. Bedauerlicherweise komme es auch immer wieder vor, dass sich Beteiligte mehr als ungehalten und sogar drohend gegenüber den Beschäftigten verhalten, wenn die Bestätigung einmal nicht erteilt werden kann. „Glücklicherweise sind die Zollbeteiligten in diesem Bereich überwiegend freundlich und verständig.“

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