Gelingt ein Alkoholkauf, so sprechen sie die Verkäufer auf den Verstoß an und erteilen eine Belehrung. Der Kauf wird dann umgehend rückabgewickelt. Wenn Service- oder Kassenpersonal sich korrekt verhält, bekommen sie ein positives Feedback.
Rund 300 Euro Bußgeld kostet ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Zeigt sich der oder die Betroffene einsichtig und nimmt das Angebot einer Schulung beim Zentrum für Suchtprävention „Villa Schöpflin“ an, wird ein geringeres Bußgeld festgesetzt.
Aus Sicht der Behörden zeigen die Ergebnisse zwar eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema, doch es wird ebenso deutlich, dass die Prüfungen weiterhin notwendig sind. Die Alkoholtestkäufe, die vor sechs Jahren zum ersten Mal stattfanden, wurden in Weil am Rhein zum 13. Mal durchgeführt.