Weil am Rhein Jugend vor Alkoholmissbrauch schützen

Weiler Zeitung

Testkäufe: Die meisten Supermärkte und Gaststätten halten sich an Jugendschutzgesetz.

Weil am Rhein - Wodka, Liköre oder andere starke alkoholische Getränke sind für Jugendliche unter 18 Jahren in Weil am Rhein nicht mehr so einfach zu kaufen als in früheren Jahren. Zu diesem Ergebnis kamen die jüngsten Testkäufe der Polizeiabteilung der Stadtverwaltung. Die präventiven Maßnahmen dienen dem Schutz der Jugendlichen vor übermäßigem Alkoholkonsum.

Bei zwölf Versuchen, in Weiler Supermärkten und Gaststätten starke Alkoholika zu erhalten, hielten sich acht Verkäufer an das Jugendschutzgesetz und verweigerten den jungen Käufern die Waren. Die Aktion wurde in vier großen Supermärkten und in fünf Gaststätten durchgeführt. Drei 17-jährige Azubis waren Ende Dezember in Begleitung von zwei Polizeibeamten, einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung sowie der Suchtbeauftragten der „Villa Schöpflin“ unterwegs.

Alle haben nach Alter und Ausweis gefragt

Nach der Aktion im vergangenen Sommer, bei der in Weil am Rhein erstmals die „100-Prozent-Marke“ erreicht wurde, ist das Ergebnis jetzt weniger erfolgreich. Positiv zu werten sei allerdings, so Stadtsprecherin Junia Folk, dass in allen getesteten Betrieben nach Alter und Ausweis gefragt worden sei. Dort, wo es den Jugendlichen gelang, hochprozentige Getränke zu kaufen, hatte das Verkaufspersonal sich bei der Überprüfung des Alters auf dem Ausweis offenbar verrechnet. Die Verstöße fanden allesamt in Supermärkten statt.

„Die jugendlichen Testkäufer sind angewiesen, die Frage nach dem Alter wahrheitsgemäß zu beantworten, denn niemand soll absichtlich aufs Glatteis geführt werden“, erklärt Manuela Störk von der Polizeiabteilung des Rathauses. Sie begleitet jeweils die gemeinsamen Aktionen mit der „Villa Schöpflin“. Dabei halten sich die erwachsenen Begleiter unauffällig im Hintergrund.

Gelingt ein Alkoholkauf, so sprechen sie die Verkäufer auf den Verstoß an und erteilen eine Belehrung. Der Kauf wird dann umgehend rückabgewickelt. Wenn Service- oder Kassenpersonal sich korrekt verhält, bekommen sie ein positives Feedback.

Rund 300 Euro Bußgeld kostet ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Zeigt sich der oder die Betroffene einsichtig und nimmt das Angebot einer Schulung beim Zentrum für Suchtprävention „Villa Schöpflin“ an, wird ein geringeres Bußgeld festgesetzt.

Aus Sicht der Behörden zeigen die Ergebnisse zwar eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema, doch es wird ebenso deutlich, dass die Prüfungen weiterhin notwendig sind. Die Alkoholtestkäufe, die vor sechs Jahren zum ersten Mal stattfanden, wurden in Weil am Rhein zum 13. Mal durchgeführt.

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