Weil am Rhein „Kann“-Aufgaben kosten Zeit und Geld

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Nicht alle Feuerwehreinsätze werden finanziell von der Allgemeinheit getragen. Foto: Marco Fraune

Feuerwehr: Satzungsänderung soll für Klarheit sorgen. Knapp vierjährige Zeitspann.

Weil am Rhein - Mit einer Anpassung der Feuerwehrsatzung regiert die Stadt Weil am Rhein auf eine im Dezember 2015 beschlossene Änderung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg. Als Grund für diese knapp vierjährige Zeitspanne nannte Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes, in der Sitzung des Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschusses (KSVA) das Warten auf die Überarbeitung der Mustersatzung, die durch den Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband erstellt wurde.

An der praktischen Arbeit der Feuerwehr werde sich laut Nonnenmacher durch die neue Satzung wenig ändern. Vielmehr wird etwa dem Umstand Rechnung getragen, dass die Feuerwehr oftmals zu Hilfeleistungen gerufen wird, für die sie nach dem Feuerwehrgesetz nicht zuständig ist. Konkret genannt wurden Fälle sogenannter Wassernot, wenn infolge eines Rohrbruchs ein Keller unter Wasser steht und leergepumpt werden muss. Solange hier keine Gefahr für Menschen besteht, ist die Feuerwehr rechtlich nicht zuständig.

Hierbei handelt es sich um „Kann“-Fälle, bei denen es keinen rechtlichen Anspruch auf Hilfe durch die Feuerwehr gibt. In solchen Fällen kann die Feuerwehr also verlangen, dass der Geschädigte die Einsatzkosten trägt. Pflichtaufgaben wie das Feuerlöschen bleiben aber kostenfrei. Hierzu fragte SPD-Stadträtin Monika Sulzberger nach, ob der Geschädigte diese Kosten dann selbst zu tragen habe. Von Ordnungsamtsleiterin Nonnenmacher erfuhr sie, dass der Betroffene diese Kosten in der Regel durch seine Versicherung erstattet bekomme. Der KSVA sprach einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat aus, die geänderte Satzung anzunehmen.

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