An der praktischen Arbeit der Feuerwehr werde sich laut Nonnenmacher durch die neue Satzung wenig ändern. Vielmehr wird etwa dem Umstand Rechnung getragen, dass die Feuerwehr oftmals zu Hilfeleistungen gerufen wird, für die sie nach dem Feuerwehrgesetz nicht zuständig ist. Konkret genannt wurden Fälle sogenannter Wassernot, wenn infolge eines Rohrbruchs ein Keller unter Wasser steht und leergepumpt werden muss. Solange hier keine Gefahr für Menschen besteht, ist die Feuerwehr rechtlich nicht zuständig.
Hierbei handelt es sich um „Kann“-Fälle, bei denen es keinen rechtlichen Anspruch auf Hilfe durch die Feuerwehr gibt. In solchen Fällen kann die Feuerwehr also verlangen, dass der Geschädigte die Einsatzkosten trägt. Pflichtaufgaben wie das Feuerlöschen bleiben aber kostenfrei. Hierzu fragte SPD-Stadträtin Monika Sulzberger nach, ob der Geschädigte diese Kosten dann selbst zu tragen habe. Von Ordnungsamtsleiterin Nonnenmacher erfuhr sie, dass der Betroffene diese Kosten in der Regel durch seine Versicherung erstattet bekomme. Der KSVA sprach einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat aus, die geänderte Satzung anzunehmen.