^ Weil am Rhein: Kein Zweifel an der Schuld - Weil am Rhein - Verlagshaus Jaumann

Weil am Rhein Kein Zweifel an der Schuld

Weiler Zeitung

Gericht: Sexueller Übergriff auf ein zwölfjähriges Mädchen im Rhein-Center

Wegen eines Vorfalls des sexuellen Missbrauchs mit sexuellem Übergriff im Rhein-Center ist ein 58-jähriger Portugiese zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe setzte das Gericht allerdings auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Von Gerd Lustig

Weil am Rhein. Ende Mai war ein damals zwölfjähriges Mädchen mit ihrer Schwester und einer Freundin im Rhein-Center in Friedlingen. Die drei sahen sich Spielzeug an einem der Verkaufsstände an, und es herrschte ein wenig Gedränge. Plötzlich spürte das Mädchen, wie ein Mann seinen Unterleib gegen ihr Gesäß drückte. Sie drehte sich um, sagte zunächst einmal nichts. Als dies kurz darauf wieder geschah, blickte sie den Mann scharf an, damit er das unterlassen sollte. Doch es passierte noch ein drittes Mal, diesmal verbunden mit einem Stoß nach vorne, sodass sie das erigierte Glied des Mannes deutlich spürte.

Sicherheitsbeauftragter sichtet Beschuldigten

Daraufhin verschwand der Mann. Weil aber die Schwester schnell noch ein Foto mit dem Handy machen konnte, wurde er drei Tage später von dem nach dem Vorfall informierten Sicherheitsbeauftragten des Rhein-Centers in der Nähe gesichtet. Die verständigte Polizei nahm ihn daraufhin vorübergehend fest und ermittelte.

„Ich hab’ doch gar nichts gemacht, und ich kann mich auch an nichts mehr erinnern“, beteuerte der Beschuldigte einige Male bei der Verhandlung im Lörracher Amtsgericht. „Ich habe mich ganz normal bewegt in dem Gedränge“, machte der 58-Jährige, der seit 20 Jahren im schweizerischen Arlesheim wohnt.

Darauf wollte sich Richterin Annegret Lange aber nicht einlassen. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs mit sexuellem Übergriff schuldig ist, so wie auch die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte.

Von einer weiteren Geldauflage sah die Richterin ab – weil bei dem 58-Jährigen „keine Leistungsfähigkeit“ vorliege. Der zweimal geschiedene Portugiese ist seit vier Jahren ohne Arbeit, wird seit vier Jahren wegen Depressionen mit Psychopharmaka und von einem Psychiater behandelt und wird finanziell von seinem Bruder unterstützt.

Die Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte aber tragen.

Richterin vom Ablauf der Tat überzeugt

„Ich bin davon überzeugt, dass Sie im Rhein-Center dreimal von hinten ihren Unterleib gegen das Gesäß des Mädchens gedrückt haben, um sich sexuell zu erregen“, befand die Richterin schließlich. Bei nur einer Berührung hätte sie vermutlich von einer Verurteilung absehen müssen.

Für die Amtsrichterin war die Schilderung des Mädchens – unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie auch die Plädoyers – absolut glaubhaft. Dass die inzwischen 13-jährige Zeugin ihre Sache gut gemacht habe, bestätigte auch die Verteidigerin. „Besser als viele Erwachsene“, lobte sie. Ihren Einwand, dass es sich in der Hose ihres Mandanten um das Handy (einen alten „Knochen“), und ein paar Schlüssel gehandelt haben könnte, ließ die Richterin nicht gelten: „Ein Handy ist doch nicht mitten in der Hose als Beule zu sehen“, so Richterin Lange.

Gegen das Urteil können der Mann sowie auch seine Verteidigerin binnen einer Woche Berufung einlegen. Danach wird das Verfahren am Landgericht erneut aufgerollt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich direkt an das Oberlandesgericht zu wenden. Dort wird indes das Urteil lediglich auf Rechtsfehler geprüft.

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