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Weil am Rhein Keine Chance, die Bäume zu retten

Marco Fraune
Es geht um den Baumbestand an der Hauptstraße. Foto: Marco Fraune

Umwelt: Oberbürgermeister bezieht Stellung zu Baumfällungen an Hauptstraße

Weil am Rhein - Oberbürgermeister Wolfgang Dietz sieht keine rechtliche Handhabung, dass er oder die Stadtverwaltung die Baumfällung auf privatem Grund eines Anwohners der Hauptstraße unterbinden kann. Grund sei, dass es sich im betreffenden Fall um einen Eingriff ins Eigentumsrecht drehen würde, was eine entsprechende Rechtsnorm voraussetzen würde, erläutert er schriftlich dem Ehepaar Gabriele und Johannes Foege. Wie berichtet, hatten die beiden Anwohner der Hauptstraße an das Stadtoberhaupt appelliert, zumindest die letzte Tanne zu retten und damit dem Ortsklima in der Stadtmitte sowie dem Stadtbild einen Dienst zu erweisen.

Eigentümer zuvor beraten

Einfach gefällt haben die Anwohner die Bäume nicht, erläutert der OB nach Rücksprache mit der Fachbehörde. So hätten die Eigentümer vor den Arbeiten auf dem Grundstück bei der Stadtverwaltung nachgefragt und sich beraten lassen. Der zuständige Mitarbeiter der Stadt- und Grünplanungsabteilung habe zwei Mal ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer geführt. „Er habe dabei ausdrücklich auf die zu beachtenden Regeln des Artenschutzes hingewiesen“, führt der OB in seinem Schreiben aus.

Eine Möglichkeit, eine Fällung des Baums zu verhindern, bestand und besteht rechtlich laut OB nicht. „Inwieweit eine Baumschutzsatzung hier zu einem anderen Ergebnis führen würde, ist zunächst hypothetisch, da auch dann der Einzelfall betrachtet und geprüft werden müsste.“ Dabei seien stets die Belange des Naturschutzes einerseits und die Eigentums- und Haftungsfragen des Grundeigentümers gegeneinander abzuwägen.

OB: Bürokatischer Aufwand

Dietz erinnert sich daran, dass während des Bestehens der Baumschutzsatzung in der weit überwiegenden Zahl der Fälle dem Gesuch Rechnung getragen werden musste, da die Bäume entweder krank oder für die Umgebung gefährlich waren. „Das Ziel der Baumschutzsatzung und der Verwaltungsaufwand standen nicht im Verhältnis zueinander, zumal alle Verwaltungsentscheidungen (auch zur Fällung von Bäumen) gebührenpflichtig waren und sein müssen.“ Diese seien seiner Erinnerung nach auch die Beweggründe für den Gemeinderat gewesen, die Baumschutzsatzung zum 1. Januar 2007 aufzuheben.

Grüne für neue Satzung

Wie gestern ausführlich berichtet, wollen die Grünen nun aber einen neuen Vorstoß wagen, eine Baumschutzsatzung wieder aufleben zu lassen. Grünen-Fraktionschef Martin Fischer verweist hier auf die Biodiversität und vor allem das Klima in der Stadt. Den Antrag wollen die Grünen noch vor der Sommerpause stellen.

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