Weil am Rhein - Oberbürgermeister Wolfgang Dietz sieht keine rechtliche Handhabung, dass er oder die Stadtverwaltung die Baumfällung auf privatem Grund eines Anwohners der Hauptstraße unterbinden kann. Grund sei, dass es sich im betreffenden Fall um einen Eingriff ins Eigentumsrecht drehen würde, was eine entsprechende Rechtsnorm voraussetzen würde, erläutert er schriftlich dem Ehepaar Gabriele und Johannes Foege. Wie berichtet, hatten die beiden Anwohner der Hauptstraße an das Stadtoberhaupt appelliert, zumindest die letzte Tanne zu retten und damit dem Ortsklima in der Stadtmitte sowie dem Stadtbild einen Dienst zu erweisen.