Weil am Rhein Komplexe Aufgabe

Saskia Scherer
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses hat die Bodenrichtwerte ermittelt. Foto: Pixabay

Die Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte hat die Geduld von Grundstückseigentümern auf die Probe gestellt. Mittlerweile wurden auch noch Korrekturen eingepflegt. Nun befindet sich der Gutachterausschuss aber in ruhigerem Fahrwasser.

Bürgermeister Martin Gruner und Kathrin Seils, Leiterin der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, informierten bei einem Pressegespräch am Mittwoch über die Hintergründe. Der Ausschuss benötigte nach seiner Konstituierung zunächst einmal Grundlagen von den Kommunen – allerdings war nur eine Rumpfmannschaft tätig, weil der Vorsitzende den Ausschuss verließ, erklärte Gruner. Und die Grundlagen seien sehr unterschiedlich gewesen. Zum Teil seien Karten nicht vorhanden gewesen oder die jüngsten Bodenrichtwerte hätten aus dem Jahr 2012 gestammt. „Das galt es zu harmonisieren.“

Weil das Personal fehlte, beauftragte die Stadt einen externen Dienstleister aus Hamburg. Die fehlende Ortskenntnis machte sich bemerkbar. Bis zum 1. Juli 2022 hätten die Bodenrichtwerte eigentlich festgelegt werden müssen. „Wir haben die ersten Werte im September gehabt.“ Diese wurden ins „Bodenrichtwertinformationssystem (Boris) Grundsteuer“ eingepflegt.

Komplett überarbeitet

Zum 1. Oktober trat Seils dann ihre neue Stelle an. Gemeinsam mit ihrem Team überarbeitete sie die Grundlagen komplett und verifizierte sie, berichtete Gruner. „Die korrigierten Daten wurden dann zum 28. Februar zum zweiten Mal eingepflegt.“ Wie bei einem Puzzle galt es, Daten und Unterlagen zusammenzutragen, erklärte Seils. „Es gibt nicht durchgängig Bebauungspläne und Flächennutzungspläne.“ Das sei vielleicht auch der Grund, warum der Dienstleister „nicht ganz den Kern der Realität“ getroffen habe. Es findet auch ein Austausch mit den Gutachterausschüssen Lörrach, Müllheim, Rheinfelden sowie Waldshut Ost und West statt. „Außerdem informieren uns Bürger und schicken Unterlagen“, berichtete die Leiterin. „Wir sehen uns die Fälle an und übernehmen das auch gegebenenfalls in die künftige Fortschreibung.“ Für diese sei übrigens immer ein Beschluss des Ausschusses nötig, betonte Gruner – und bei den Korrekturen auch, ergänzte Seils.

2800 Zonen

Aus ursprünglich 500 bis 600 Bodenrichtwertszonen wurden 2800. „Wir haben neue Einheiten gebildet“, erklärte die Leiterin. Und mehr als die Hälfte der 2800 Zonen hätten im Rahmen der Korrektur neu angepasst werden müssen.

Im Augenblick gibt es zwei Bodenrichtwertinformationssysteme: Boris BW und Boris Grundsteuer, erklärte der Bürgermeister. Bei der Grundsteuer interessiere nur, ob eine Fläche baulich nutzbar sei – und die Flächenstruktur, ergänzte Seils. Die Bodenrichtwerte sind nach dem Landesgrundsteuergesetz so zu ermitteln, als ob ein Grundstück unbebaut wäre.

„Es wird immer schwierige Schnittstellen geben, diese werden peu à peu aufgearbeitet“, bilanzierte Gruner. „Ich habe den Eindruck, dass wir nicht schlecht dastehen.“ Die Arbeit gehe weiter, sie sei wahrscheinlich nie fertig, sagte Seils. Aber sie sei stolz, „dass wir so weit sind“.

Gutachterausschuss

Mitglieder
Der gemeinsame Gutachterausschuss wurde zum 1. Januar 2022 neu gegründet. Das Gremium, das im Weiler Rathaus seinen Sitz hat, ist zuständig für Weil am Rhein, Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen, Rümmingen und Wittlingen.

Was Bürger tun können
Wer seine Grundsteuererklärung bereits abgegeben und noch nichts zurückbekommen hat, sollte erst einmal abwarten, riet Seils. „Das Finanzamt bekommt die neuen Werte eingespielt und der Bescheid orientiert sich daran.“ Wer seinen Bescheid bereits erhalten hat und feststellt, dass es eine Veränderung gegeben hat, sollte Rücksprache mit dem Finanzamt halten und dann einen schriftlichen Antrag auf Änderung des Bescheids stellen – „wenn er einen begründeten Fall hat“. Übrigens können beim Vermessungsamt auch Zerlegungen beantragt werden – beispielsweise wenn jemand ein 1500 Quadratmeter großes Grundstück besitzt, bei dem 500 Quadratmeter für das Wohnen genutzt werden können und 1000 Quadratmeter Gartenfläche sind. Denn die nicht für die Wohnbebauung nutzbare Fläche muss mindestens 1000 Quadratmeter betragen, erklärte die Leiterin. Für Garten- und Verkehrsfläche sind die Bodenrichtwerte niedriger.

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