„Es wird immer schwierige Schnittstellen geben, diese werden peu à peu aufgearbeitet“, bilanzierte Gruner. „Ich habe den Eindruck, dass wir nicht schlecht dastehen.“ Die Arbeit gehe weiter, sie sei wahrscheinlich nie fertig, sagte Seils. Aber sie sei stolz, „dass wir so weit sind“.
Gutachterausschuss
Mitglieder
Der gemeinsame Gutachterausschuss wurde zum 1. Januar 2022 neu gegründet. Das Gremium, das im Weiler Rathaus seinen Sitz hat, ist zuständig für Weil am Rhein, Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Malsburg-Marzell, Schallbach, Schliengen, Rümmingen und Wittlingen.
Was Bürger tun können
Wer seine Grundsteuererklärung bereits abgegeben und noch nichts zurückbekommen hat, sollte erst einmal abwarten, riet Seils. „Das Finanzamt bekommt die neuen Werte eingespielt und der Bescheid orientiert sich daran.“ Wer seinen Bescheid bereits erhalten hat und feststellt, dass es eine Veränderung gegeben hat, sollte Rücksprache mit dem Finanzamt halten und dann einen schriftlichen Antrag auf Änderung des Bescheids stellen – „wenn er einen begründeten Fall hat“. Übrigens können beim Vermessungsamt auch Zerlegungen beantragt werden – beispielsweise wenn jemand ein 1500 Quadratmeter großes Grundstück besitzt, bei dem 500 Quadratmeter für das Wohnen genutzt werden können und 1000 Quadratmeter Gartenfläche sind. Denn die nicht für die Wohnbebauung nutzbare Fläche muss mindestens 1000 Quadratmeter betragen, erklärte die Leiterin. Für Garten- und Verkehrsfläche sind die Bodenrichtwerte niedriger.