Neuregelung ist nötig
Einführend hatte Kulturamtsleiter Peter Spörrer, in dessen Ressort die Volkshochschule angesiedelt ist, die Gründe für die neue Vereinbarung aufgeführt, die an die Stelle des bisherigen privatrechtlichen Vertrags treten soll.
Ein Grund dafür ist die bisher nicht eindeutig geregelte Kostenaufteilung, ein weiterer, dass der Vertragspartner und die Form des Vertrags bisher nicht korrekt sind. Die im neuen Vertrag festgehaltene Beteiligung des GVV an den Personal- und Sachkosten der Stadt Weil am Rhein in Höhe von 4000 Euro erschien Ausschussmitglied Katzenstein zu niedrig, weshalb er umgehend Einspruch erhob. Der GVV übernehme darüber hinaus noch die jährlichen Kosten der Schulsekretärin der Grundschule Binzen, für Verwaltungsleistungen in Höhe von 1200 Euro jährlich, präzisierte Spörrer.