In der Benutzungsordnung ist beispielsweise festgehalten, dass der Bücherschrank nicht als Antiquariat oder Entsorgungsmöglichkeit gedacht ist, erklärt Stefan Hofmann im Nachgang der Sitzung am Redaktionstelefon. Nicht erlaubt sind außerdem Werke mit gewaltverherrlichendem, rassistischem oder pornografischem Inhalt. Gedacht ist der Schrank „für lesenswerte Bücher, die die Bürger auch selbst gerne lesen würden“. Räte hätten sich erkundigt, warum die Benutzungsordnung nötig ist. „Es geht darum, eine gewisse Qualität zu bieten“, sagt der Ortsvorsteher.