Weil am Rhein Luftbelastung im Rahmen des Erlaubten

Weiler Zeitung
Auf dem Lofo-Areal wurde die Halle abgerissen. Foto: Fraune Foto: Weiler Zeitung

Entwurf: Bebauungsplan-Offenlage für Lofo-Gewerbepark / Bis zu 21 hohe Gebäude

Weil am Rhein (mcf). Der Bebauungsplan „Auf der Weid“ für den neuen Lofo-Gewerbepark geht nun in die Offenlage. Einstimmig hat der Gemeinderat den Entwurf bewilligt und den weiteren Weg geebnet.

Die Gebäudehöhe

Ob die zulässige Höhe der Betriebsgebäude von zwölf bis 21 Metern sinnvoll ist, wurde von der FDP kritisch betrachtet. Thomas Harms und Wolfgang Roth-Greiner gaben zu bedenken, dass dies womöglich eine unnötige Festlegung sei beziehungsweise in einigen Bereichen höher angesetzt werden sollte. „Im Bebauungsplan sollte man Festlegungen treffen“, unterstrich hingegen Oberbürgermeister Wolfgang Dietz. Gegebenenfalls könne auch noch in der Diskussion mit Interessenten eine Lösung gefunden werden.

Die Gutachten

Die Gutachterkosten, die dem Bebauungsplan zugrunde liegen, belaufen sich auf 38 350 Euro, erklärte Stadtbauamtsleiter Christian Renner auf eine Nachfrage von Johannes Foege (SPD), die er im Bauausschuss gestellt hatte. Der Punkt sei weniger die Höhe als vielmehr, ob die Gutachten auch von den Entscheidungsträgern gelesen werden, erklärte Dietz. Immerhin umfasst das Werk in gedruckter Form fast ein Kilogramm Gewicht, wie Roth-Greiner zuvor schätzte. Doch das Werk sei „sehr gelungen“, auch angesichts der gewählten Parzellierung und der Begrünung.

Feinstaub & Co.

Für das Plangebiet Auf der Weid/Lustgartenstraße sind nach den erstellten Fachgutachten keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für die maßgebenden Luftschadstoffe zu erwarten, legte die Stadtplanungs-Abteilung außerdem eine schriftliche Stellungnahme vor, nachdem SPD-Fraktionschef Johannes Foege das Thema Luftqualität am Zoll und am neuen Gewerbepark in zwei Gemeinderatssitzungen schon zur Sprache gebracht hatte.

Zwar überschreitet der Stickstoffdioxid-Wert zwei Stunden lang am Tag und der Feinstaub (PM10) statistisch an zwölf Tagen die Grenzwerte, doch dies sei keine unzumutbare Belastung, bleibe man im erlaubten Rahmen.

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