Nachdem der Inzidenz-Wert mit Corona-Infektionen im Landkreis Lörrach drei Tage lang unter 50 lag, entfällt ansonsten die durch die Allgemeinverfügung des Landratsamts erlassene erweiterte Maskenpflicht, die im November für die Innenstadtbereiche in Weil am Rhein, Lörrach, Rheinfelden und Schopfheim von der Gesundheitsbehörde des Landkreises festgelegt worden war. Das Tragen von Masken auf bestimmten Straßen, öffentlich zugänglichen Parkplätzen und Parkhäusern sowie auf Spielplätzen für Personen ab 14 Jahren ist damit nicht mehr vorgeschrieben – mit den genannten Ausnahmen in Weil.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass trotz des aktuellen Rückgangs der Zahlen die Entwicklung beim Infektionsgeschehen wegen der Mutationen derzeit nicht abzusehen ist. Sollte die Situation es erfordern, müsse mit der erneuten Regelung einer erweiterten Maskenpflicht gerechnet werden. Hierfür ist für die Stadtverwaltung die Beurteilung des lokalen Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt maßgeblich.