Ohne Werkverträge
Zuvor hatte die Verwaltung auf Nachfrage von SPD-Fraktionschef Johannes Foege versichert: Die Tarifverträge im Reinigungsgewerbe sind berücksichtigt und Werkverträge ausgeschlossen. Die Beschäftigten stammten aus der Stadt und der Region, da die Unternehmen schon jetzt hier tätig und bekannt seien. Dennoch will Axel Schiffmann (UFW) beim nächsten Zuschlag in womöglich vier Jahren noch einmal prüfen lassen, ob nicht interne Personalstrukturen dann ähnliche Kosten verursachen wie die Vergabe an Externe. Das war zuvor nicht mehr der Fall. Doch um die Preissteigerung um 30 Prozent weiß auch Martin Fischer (Grüne): „Das ist eine Nummer.“ Nicht nur er hofft, dass die Mehraufwendungen weniger Ärger verursachen.
Sauberkeit erfassen
Denn bei der Sauberkeit schieden sich bisher die Geister – und es gab immer wieder Diskussionen. So war bei der ergebnisorientierten Reinigung der Sauberkeitszustand „abhängig vom ,geübten Blick’ der Reinigungskraft“, schilderte Da Rugna vom Amt für Gebäudemanagement und Umweltschutz. Unterschiedliche Auffassungen über den vereinbarten Sauberkeitszustand hätten oftmals zu unproduktiven Konflikten geführt. Bei der leistungsorientierten Reinigung werde die Tätigkeit hingegen definiert. Die vertragsmäßig zu erbringende Leistung könne damit effektiver gesteuert werden und die Einhaltung der hygienischen Anforderungen sei besser sichergestellt, so die Verwaltung.
Die EU-weite Ausschreibung resultierte aber nicht aus dem Ärger über schlechte Reinigungsleistungen, sondern vielmehr aus den Vorgaben. So sind im vierjährigen Rhythmus Reinigungsleistungen regelmäßig neu auszuschreiben. Damit soll einerseits die Reinigungsqualität verbessert, andererseits die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden. Erster Bürgermeister Christoph Huber hatte den Ausschuss aber direkt zu Beginn der Sitzung darauf eingestimmt, dass von vornherein klar gewesen sei, dass es nicht günstiger werde. In den zurückliegenden Jahren sei aber nur vermeintlich gespart worden, so habe es schließlich auch immer wieder Ärger hinsichtlich der Dienstleistung gegeben.