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Weil am Rhein Mehr Straßen, mehr Aufwand

Weiler Zeitung
In den vergangenen Tagen war die Stadt seit langem einmal wieder in Weiß gehüllt. Foto: Alisa Eßlinger

Winterdienst: Zuerst sind verkehrswichtige Straßen, Geh- und Radwege sowie Bushaltestellen zu räumen

Weil am Rhein - Reger Schneefall wie vergangene Woche ist seit einigen Jahren in der Rheinebene zur Rarität geworden. Nun hatte in den vergangenen Tagen eine Wetterfront die Stadt seit langem einmal wieder in Weiß gehüllt und dabei die einen erfreut, den anderen Ärger bereitet und dem städtischen Betriebshof vor allem Arbeit beschert.

Rund 30 Mitarbeiter waren ab Donnerstag früh bis einschließlich Sonntag fast rund um die Uhr im Einsatz, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Mit Hilfe von neun Schneeräumfahrzeugen wurde der Räumplan in Angriff genommen, vier Teams zu jeweils fünf Mann – die „Handtrupps“ – haben die Bereiche mit Schaufeln bearbeitet, wo Maschinen nicht beikommen.

Dienstbeginn um 4.30 Uhr

An Tagen wie diesen oder auch wenn lediglich Glatteis angesagt ist, beginnt der Dienst im Betriebshof um 4.30 Uhr. Der Winterdienstplan sieht vor, dass zuerst die verkehrswichtigen Straßen, die Geh- und Radwege sowie die Bushaltestellen von Schnee und Eis befreit werden. Sobald diese Bereiche abgearbeitet sind, und wegen anhaltendem Schneefall nicht gleich wieder in einem zweiten Durchgang befahren werden müssen wie zuletzt, geht es an die Nebenstraßen.

Nicht alle Straßen in der Stadt unterliegen der Räumpflicht. Dennoch versuchen die Mitarbeiter des Betriebshofs nach Erledigung der prioritären Bereiche nach Möglichkeit auch weitere Straßen zu räumen, heißt es.

Für Kommunen gilt die Verkehrssicherungspflicht für Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften lediglich an verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Stellen, die bei Schnee und Eis zu räumen und bestreuen sind. Die Räum- und Streupflicht der Kommunen greift auch erst dann, wenn die Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ gleichzeitig auftreten. Übrigens muss auch nur in diesem Fall die Kommune haften.

Grundsätzlich gilt aber auch, dass der Straßenverkehr sich im Winter an die Witterungsverhältnisse anpassen muss. Anwohner und Straßennutzer haben keinen Anspruch auf eine bestimmte zeitliche Reihenfolge der Räum- und Streuarbeiten oder der Räumung von bestimmten Straßen.

Anpassung im Jahr 2019

Die Winterdienstplanung wurde im Jahr 2019 von der Stadtverwaltung angepasst und dem Bau- und Umweltausschuss im Oktober vorgestellt. Bis dahin ist die Stadt einem umfangreichen Räumplan gefolgt, der die gesetzlichen Anforderungen an den Winterdienst der Kommunen bei weitem übertraf. Gerade mit Blick auf zahlreiche neu hingekommene Radwege in den vergangenen Jahren, die ebenfalls als prioritär gelten, war die bisherige Planung nicht mehr zu schaffen und hat je nach Witterungslage die Stadt laut der Mitteilung jährlich etwa 180 000 Euro gekostet.

Im Jahr 2019 erfolgte auf dem Weg der Aufgabenkritik städtischer Leistungen eine Überprüfung, ob die gefahrenen Leistungen auch mit einem effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen erfolgen. Gleichzeitig wurde auch dem sich ändernden Mobilitätsverhalten Rechnung getragen, nachdem die Menschen zunehmend den ÖPNV nutzen und auch im Winter immer öfter auf das Fahrrad steigen.

Hinzu kommt außerdem, dass die Stadt etwa mit dem Baugebiet Hohe Straße oder der Nordwestumfahrung in Haltingen deutlich gewachsen ist und damit weitere Straßen hinzugekommen sind, die geräumt werden müssen. Mit dem Straßennetz sind außerdem zusätzliche Radwege geschaffen worden wie beispielsweise entlang der Nordwestumfahrung, die von Schnee und Eis frei gehalten werden müssen.

Anwohner in der Pflicht

Wenn es schneit oder Regen und Kälte für glatte Straßen und Wege sorgen, ist allerdings nicht nur der Betriebshof gefragt, sondern auch die Anwohner: Sie sind verpflichtet, an ihr Grundstück angrenzende Wege freizuhalten und Gefahrenstellen zu vermeiden.

Da dies während des jüngsten winterlichen Einbruchs an etlichen Stellen im Stadtgebiet nicht funktioniert hat, wie zu beobachten war, erinnert die Stadtverwaltung die Anwohner daran, dass sie ebenfalls dafür zuständig sind, die an ihre Grundstücke angrenzende Wege zu räumen und bei Bedarf auch mit geeigneten Mitteln zu bestreuen.

Darunter ist abstumpfendes Material zu verstehen wie Sand, Splitt oder Asche. Die Stadtverwaltung bittet außerdem darum, darauf zu achten, dass die Verwendung von Salz und salzhaltigen Stoffen auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken ist. Wenn auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist das Bestreuen mit diesen Stoffen verboten.

Ausführliche Informationen zur Räumpflicht sind in der Streupflicht-Satzung der Stadt zu finden. Diese ist unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/ortsrecht zu finden.

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