Die Winterdienstplanung wurde im Jahr 2019 von der Stadtverwaltung angepasst und dem Bau- und Umweltausschuss im Oktober vorgestellt. Bis dahin ist die Stadt einem umfangreichen Räumplan gefolgt, der die gesetzlichen Anforderungen an den Winterdienst der Kommunen bei weitem übertraf. Gerade mit Blick auf zahlreiche neu hingekommene Radwege in den vergangenen Jahren, die ebenfalls als prioritär gelten, war die bisherige Planung nicht mehr zu schaffen und hat je nach Witterungslage die Stadt laut der Mitteilung jährlich etwa 180 000 Euro gekostet.
Im Jahr 2019 erfolgte auf dem Weg der Aufgabenkritik städtischer Leistungen eine Überprüfung, ob die gefahrenen Leistungen auch mit einem effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen erfolgen. Gleichzeitig wurde auch dem sich ändernden Mobilitätsverhalten Rechnung getragen, nachdem die Menschen zunehmend den ÖPNV nutzen und auch im Winter immer öfter auf das Fahrrad steigen.
Hinzu kommt außerdem, dass die Stadt etwa mit dem Baugebiet Hohe Straße oder der Nordwestumfahrung in Haltingen deutlich gewachsen ist und damit weitere Straßen hinzugekommen sind, die geräumt werden müssen. Mit dem Straßennetz sind außerdem zusätzliche Radwege geschaffen worden wie beispielsweise entlang der Nordwestumfahrung, die von Schnee und Eis frei gehalten werden müssen.
Anwohner in der Pflicht
Wenn es schneit oder Regen und Kälte für glatte Straßen und Wege sorgen, ist allerdings nicht nur der Betriebshof gefragt, sondern auch die Anwohner: Sie sind verpflichtet, an ihr Grundstück angrenzende Wege freizuhalten und Gefahrenstellen zu vermeiden.
Da dies während des jüngsten winterlichen Einbruchs an etlichen Stellen im Stadtgebiet nicht funktioniert hat, wie zu beobachten war, erinnert die Stadtverwaltung die Anwohner daran, dass sie ebenfalls dafür zuständig sind, die an ihre Grundstücke angrenzende Wege zu räumen und bei Bedarf auch mit geeigneten Mitteln zu bestreuen.
Darunter ist abstumpfendes Material zu verstehen wie Sand, Splitt oder Asche. Die Stadtverwaltung bittet außerdem darum, darauf zu achten, dass die Verwendung von Salz und salzhaltigen Stoffen auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken ist. Wenn auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher stehen, die durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist das Bestreuen mit diesen Stoffen verboten.
Ausführliche Informationen zur Räumpflicht sind in der Streupflicht-Satzung der Stadt zu finden. Diese ist unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/ortsrecht zu finden.