Weil am Rhein Neue Messstellen möglich

Weiler Zeitung
Die Stickstoffdioxid-Belastung ist im Blick. Foto: Marijan Murat Foto: Weiler Zeitung

Luft: Verwaltung blickt auf Orte mit hoher Feinstaub-Belastung

Weil am Rhein (mcf). Die Stadtverwaltung prüft aktuell, an welchen Stellen im Stadtgebiet eventuell eine neue Luftschadstoff-Messstation errichtet werden kann.

Konkret geht es um zu hohe Feinstaubbelastungen, also wo die Stickstoffdioxidwerte den Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) überschreiten könnten. Die Einrichtung einer Messstelle ist nur möglich, wo mehr als 15 000 Fahrzeuge pro Tag zu verzeichnen sind und die Windgeschwindigkeit unter 2,4 Meter pro Sekunde liegt. Sollte hier eine Überschreitung festgestellt werden, wird noch auf die Wohnnutzung geblickt – und dass sich die räumliche Repräsentativität der Messtelle auf einen Straßenabschnitt von mindestens 100 Metern erstrecken soll, schilderte Erster Bürgermeister Christoph Huber schriftlich dem Bau- und Umweltausschuss. Die Überprüfung durch die Verwaltung, wo die Tatbestände erfüllt sein könnten, geschehen derzeit im Zusammenhang mit dem neuen Lärmaktionsplan.

Objektive Kriterien

Ausgangspunkt für diese Prüfung sei aber der Auftrag der Landesregierung an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) gewesen, ab dem Jahr 2019 „verkehrsnahe Sondermessungen“ der Luftqualität vorzunehmen. Huber: „Im Rahmen dieser Sondermessungen sammelt die LUBW Vorschläge für neue Messstandorte und prüft diese zunächst anhand objektiver Kriterien.“ Hierbei werde untersucht, ob an den entsprechenden Straßenabschnitten die Grenzwerte womöglich überschritten werden.

Liegen die Kriterien vor, erfolgen im nächsten Schritt drei Monate lang zunächst die Messungen, also ob zu viel Feinstaub in der Luft ist. Danach werde die zu erwartende Jahresmittel-Belastung errechnet. „Wenn auf dieser Basis orientierenden Messungen eine Grenzwertüberschreitung zu erwarten ist, wird der Sondermesspunkt bis zum Jahresende weiterbetrieben, um einen rechtlich gültigen Messwert zu erhalten“, führte Huber weiter aus.

Zeitlicher Vorlauf

Zu achten sei bei der Wohnbebauung, dass diese direkt an die Straße grenze. Lärmschutzwände oder ein größerer Abstand würden zu einer schnellen Abnahme der Konzentration führen.

Bis ein neuer Messpunkt tatsächlich errichtet wird, kann es aber noch dauern, weiß das Weiler Rathaus. „Die Einrichtung eines neuen Messpunkts hat einen gewissen zeitlichen Vorlauf, sodass eine Berücksichtigung erst im Rahmen der verkehrsnahen Sondermessungen 2021 möglich sein wird.“ Die Prüfung werde im Herbst dieses Jahres vorgenommen, so Erster Bürgermeister Huber.

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