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Weil am Rhein OB-Wahl soll im März stattfinden

Uwe Thomes
Im März werden die Weiler zur Wahl des Oberbürgermeisters zu den Urnen gerufen. Foto: Lorenz

Ausschuss klärt Formalitäten zur Wahl.

Die Amtszeit von Weils Oberbürgermeister Wolfgang Dietz geht im Mai 2024 zu Ende: Zeit also, sich im Gemeinderat Gedanken über die Formalitäten für die Neuwahlen zu machen.

Hauptamtsleiterin Annette Huber wies bei der Vorberatung des Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschusses (KSVA) am Dienstag darauf hin, dass für die Wahlen eine neue gesetzliche Regelung zur Anwendung kommen werde: „Falls es beim ersten Wahlgang zu keiner Mehrheitsentscheidung zugunsten eines Kandidaten kommt, gibt es neu keinen zweiten Wahlgang mehr, sondern die Entscheidung muss in einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten erfolgen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.“

Der Rest war Formsache. Die Wahl des Oberbürgermeisters wird auf Sonntag, 3. März 2024, festgesetzt, eine mögliche Stichwahl soll 14 Tage später stattfinden, also am 17. März.

Stellenausschreibung

Die Ausschreibung der Stelle wird am 15. Dezember sowohl in den beiden örtlichen Tageszeitungen als auch im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgen. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf Montag, 5. Februar, 18 Uhr festgesetzt, um dem Gemeindewahlausschuss die erforderliche Zeit zu verschaffen, bis spätestens 16 Tage vor Wahl über die Zulassung der Bewerbungen zu entscheiden. „Wir müssen darauf gefasst sein, dass abenteuerliche Bewerbungen eintreffen, aber auch rein formale Aspekte beachten“ sagte Oberbürgermeister Dietz hierzu. Neben dem noch amtierenden Oberbürgermeister als Vorsitzenden wird der Gemeindewahlausschuss wieder aus fünf Mitgliedern bestehen – Dietz forderte die Vertreter der fünf im Gemeinderat vertretenen Fraktionen auf, diese bis zur Gemeinderatssitzung am 26. September zu benennen.

Kandidatenvorstellung

Eine öffentliche Kandidatenvorstellung ist laut Gemeindeordnung keine Pflicht, stehe aber in der Tradition des Weiler Gemeinderats für Neutralität und Objektivität, hieß es.

Sie soll am Mittwoch, 21. Februar, im großen Sitzungssaal des Weiler Rathauses stattfinden. Dabei wird den Bewerbern in maximal 20 Minuten die Gelegenheit gegeben, sich in der Reihenfolge vorzustellen, in welcher sie auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

Anschließend besteht eine Diskussionsmöglichkeit von 15 Minuten; andere Bewerber dürfen bei der Vorstellung ihrer Konkurrenten nicht zugegen sein. Wie bisher sollen den Kandidaten nicht belegte städtische Räume für kostenfreie Wahlveranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung stehen. Das Rathaus selbst sowie die Verwaltungsstellen bleiben davon jedoch ausgeschlossen. Das Herrichten der Räume obliegt den Bewerbern selbst.

Der Beschlussvorschlag wurde in dieser Form vom KSVA einstimmig angenommen und an den Gemeinderat weitergeleitet, der darüber am kommenden Dienstag zu entscheiden hat.

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