Der Mitarbeiter stellte als Zeuge den Vorgang ganz anders dar. Nachdem er dem 41-Järhigen hinterhergelaufen sei, habe dieser den Rucksack weggeworfen. Wenige Meter weiter habe er den Täter eingeholt, der sofort jede Gegenwehr eingestellt habe. Schon auf dem Weg zurück in den Markt habe der Angeklagte ein mitgeführtes Messer an den Mitarbeiter übergeben. Eine Bedrohung habe nicht stattgefunden.
Diese Schilderung deckt sich mit den Angaben, die der Angeklagte zur Sache gemacht hatte. Er habe das Messer lediglich mitgeführt, um damit Wurst zu schneiden.
Die herbeigerufene Polizei kontrollierte den Beschuldigten. Dabei stellte sich heraus, dass er für Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung hatte und somit illegal eingereist war.