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Weil am Rhein Ohne Gegenwehr statt mit Messer

Gottfried Driesch
Das Strafmaß fiel deutlich geringer aus. Foto: sba

Gericht: Einfacher statt räuberischer Diebstahl / Rückkehr aus U-Haft nach Frankreich ein Problem

Weil am Rhein - Seit gut drei Monaten saß ein 41-jähriger Georgier in Untersuchungshaft. Nun wurde er wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt sowie Diebstahl mit Waffen zu sechs Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt aber zur Bewährung. Doch: Die U-Haftentlassung bringt den in Frankreich lebenden Mann in Bedrängnis.

In Zeiten der Corona-Grenzkontrollen wusste der 41-Jährige am Montag noch nicht, wie er wieder zur Familie kommen soll.

Anklage: Messer gezogen

Die Anklage lautete zunächst auf gefährlichen räuberischen Diebstahl. Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte am 27. Januar in einem Discountmarkt in Friedlingen Lebensmittel im Wert von gut 30 Euro in seinen Rucksack gesteckt haben. Ohne zu bezahlen, soll der Angeklagte danach den Laden verlassen haben. Ein Beschäftigter des Markts hatte dies beobachtet und war dem Mann hinterhergelaufen. Laut Anklageschrift soll der Mann, nachdem er festgehalten wurde, ein Messer gezogen und den Marktmitarbeiter bedroht haben.

Zeuge: Messer übergeben

Der Mitarbeiter stellte als Zeuge den Vorgang ganz anders dar. Nachdem er dem 41-Järhigen hinterhergelaufen sei, habe dieser den Rucksack weggeworfen. Wenige Meter weiter habe er den Täter eingeholt, der sofort jede Gegenwehr eingestellt habe. Schon auf dem Weg zurück in den Markt habe der Angeklagte ein mitgeführtes Messer an den Mitarbeiter übergeben. Eine Bedrohung habe nicht stattgefunden.

Diese Schilderung deckt sich mit den Angaben, die der Angeklagte zur Sache gemacht hatte. Er habe das Messer lediglich mitgeführt, um damit Wurst zu schneiden.

Die herbeigerufene Polizei kontrollierte den Beschuldigten. Dabei stellte sich heraus, dass er für Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung hatte und somit illegal eingereist war.

Strafmaß reduziert

Der Staatsanwalt reduzierte die Anklage auf Diebstahl mit Waffen und forderte wegen des Diebstahls und dem Verstoß gegen das Ausländerrecht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen. Da der Angeklagte mehrere einschlägige Vorstrafen in Frankreich hat, sollte keine Bewährung gegeben werden. Der Verteidiger sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus. Das Schöffengericht unter Dietrich Bezzel verhängte sechs Monate und zwei Wochen zur Bewährung.

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