Weil am Rhein Paketbote liefert Drogen frei Haus

Weiler Zeitung
Über den Postweg sind die Drogen geliefert worden. Symbolbild: sba/Daniel Karmann Foto: Weiler Zeitung

Gericht: Auf Ex-Freundin in Altweiler Wohnung losgegangen / 37-Jähriger erhält 15 Monate auf Bewährung

Im Darknet bestellt, mit Bitcoin bezahlt, per Post geliefert: So einfach stellten sich die Drogengeschäfte eines jetzt 37 Jahre alten Mannes aus Weil am Rhein dar. Am Montag wurde er vom Schöffengericht Lörrach zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Von Gottfried Driesch

Weil am Rhein. Neben mehreren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stand auch eine vorsätzliche Körperverletzung gegen die frühere Freundin des Beschuldigten zur Verhandlung an. Am 2. Juli 2017 hatte er die junge, zierliche Frau in seine Wohnung in Alt-Weil bestellt. Das Paar hatte sich zwei Wochen zuvor getrennt. Mit Drohungen, er würde sie bei ihrem Arbeitgeber anschwärzen und für ihre Entlassung sorgen, hatte er erreicht, dass die Frau in die Wohnung des Beschuldigten kam. Dort seien sie rasch in Streit geraten. Dabei sei der sehr stämmige und muskulöse Angeklagte auf die zierliche Frau losgegangen. Er habe sie mehrfach gewürgt, so dass es ihr schwarz vor Augen geworden sei. Durch massiven Druck auf den Kopf erlitt sie eine Orbitabodenfraktur (Bruch der Augenhöhle), die operativ gerichtet werden musste. Ferner Blutergüsse und Hautabschürfungen am ganzen Körper.

Ein Filmriss

Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt unkontrolliert Amphetamin und Alkohol zu sich genommen. „Ich hatte einen Filmriss und bin erst in der Polizeizelle wieder zu mir gekommen“, gab der Angeklagte an. Ein medizinischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten, dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt gewesen sei.

Fast 20 Jahre hat der Angeklagte regelmäßig Rauschmittel wie Marihuana, Amphetamin und Kokain konsumiert. Da er bei einem Drogenhändler Schulden hatte, habe er bei der Beschaffung des Amphetamins mitgemacht. Mindestens vier Pakete mit jeweils etwa einem Kilogramm Amphetamin habe er zwischen Juni und August 2017 angenommen und weitergegeben. Das Geld sei von dem eigentlichen Empfänger der Drogen gekommen. In Basel habe der Angeklagte Bitcoin besorgt und die Drogen vorab bezahlt. Gekommen seien die Pakete vermutlich von einem niederländischen Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Dortmund gehabt habe, wie der ermittelnde Polizeibeamte aussagte. Eine Sendung im September 2017 wurde von der Polizei abgefangen. Für seine Dienste habe der Angeklagte 900 Euro erhalten.

Noch die Kurve gekriegt

Nachdem die illegalen Geschäfte aufgeflogen waren, hat der Angeklagte zunächst eine längere Entziehungskur gemacht. Nach eigenen Angaben sei er seit 2018 „sauber“. Während der Kur sei bei ihm eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung diagnostiziert worden. Möglicherweise hingen manche seiner Probleme mit dieser Erkrankung zusammen. Danach hat er in einer Umschulung einen Beruf erlernt und hat seither einen festen Arbeitsplatz.

Plädoyers und Urteil

Die Neuorientierung im Leben des Angeklagten und die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren keine weiteren Straftaten festgestellt wurden, veranlasste den Staatsanwalt, eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu beantragen. Die 900 Euro, die durch die verbotenen Geschäfte erzielt wurden, sollen eingezogen werden und der geschädigten Frau solle ein Schmerzensgeld von mindestens 6000 Euro zugesprochen werden. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Mandant die Zeit genutzt habe, sein Leben in Ordnung zu bringen.

Das Schöffengericht in Lörrach unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten zu insgesamt 15 Monaten auf Bewährung. Die 900 Euro werden eingezogen und die Geschädigte erhält 6642,75 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

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