Plädoyers und Urteil
Die Neuorientierung im Leben des Angeklagten und die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren keine weiteren Straftaten festgestellt wurden, veranlasste den Staatsanwalt, eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu beantragen. Die 900 Euro, die durch die verbotenen Geschäfte erzielt wurden, sollen eingezogen werden und der geschädigten Frau solle ein Schmerzensgeld von mindestens 6000 Euro zugesprochen werden. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Mandant die Zeit genutzt habe, sein Leben in Ordnung zu bringen.
Das Schöffengericht in Lörrach unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel verurteilte den Angeklagten zu insgesamt 15 Monaten auf Bewährung. Die 900 Euro werden eingezogen und die Geschädigte erhält 6642,75 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.