Ein genauer Terminplan für die Impfungen durch das Mobile Impfteam steht noch nicht fest. „Die Abklärungen laufen, die Planungen hängen hier vor allem aber von den tatsächlichen Impfstofflieferungen ab“, so Pahl.
Derzeit sind für einige Wohnbereiche wegen Quarantäne Besuche nur mit Ausnahmegenehmigung der Einrichtungsleitung möglich. Ansonsten können Besuche generell unter den weiterhin geltenden Voraussetzungen stattfinden: Es darf sich nur ein Besucher im Bewohnerzimmer aufhalten. Maximal dürfen zwei Besucher pro Tag pro Bewohner kommen. Das Tragen einer FFP2-Maske in der gesamten Einrichtung ist Pflicht. Ein negativer Schnelltest, nicht älter als sieben Tage, muss vorgelegt werden. Der Besuch ist nur nach Terminvereinbarung mit der Zentrale möglich.